Fear of crisis with businessman like an ostrich

Steigende Beschwerdezahlen - DSGVO Erste Hilfe Koffer

19.07.2021

Seit Mai 2018 gilt nun die EU Datenschutzgrundverordnung  für ALLE Unternehmer, Freiberufler und Vereine in der Europäischen Union. Und seitdem nehmen auch kontinuierlich und steigend die Beschwerdezahlen bei den 17 deutschen Aufsichtsbehörden der Länder zu. Wieso ist das so und wo ist die Gefahr für Unternehmer? Da die Bevölkerung durch die Medienberichte in den letzten Jahren sehr gut über ihre Rechte aufgeklärt ist, sollte sich jeder Gewerbetreibender mit dem Datenschutz beschäftigen.

1. Darum steigen die Beschwerden so massiv im Datenschutz

Es gab bereits vor der DSGVO  Datenschutzgesetze in Deutschland, aber Beschwerden waren recht gering. Daher stellt sich die Frage, warum jetzt die Zahlen so massiv steigen. Allein in Bayern hat das Landesamt für Datenschutz eine Verfünffachung der Beschwerden in den letzten 9 Jahren festgestellt. Vor der DSGVO wusste die Mehrzahl der Bevölkerung nicht, was eigentlich im Bundesdatenschutzgesetz so genau steht. Man hat sich damit auch nicht so genau beschäftigt.

Das hat sich durch die Medien massiv geändert, da seit dem Jahr 2017 das Thema verstärkt in den Medien präsent ist und überall aufgearbeitet wird. Somit weiß mittlerweile fast jeder, welche Rechte er im Datenschutz hat.

Dabei liegt die Gefahr für Einzelunternehmer oder Kleinstfirmen liegt weniger in einer Stichprobenprüfung durch die Aufsichtsbehörden, als im Nachgehen abgegebener Beschwerden. Sehr oft geht es hier um fehlende oder fehlerhafte Datenschutzinformationen im persönlichen Kontakt mit dem Kunden. Auch Newsletter ohne nachweisbare Einwilligung können eine schnelle Stolperfalle für Unternehmer werden. Und seit der Einführung des TTDSG im Dezember 2021 sind die Vorschriften für Cookie-Banner nochmal verschärft wurden und die meisten sind noch nicht angepasst wurden.

TTDSG
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2. Beschwerden im Datenschutz durch Mitarbeiter

Auch Mitarbeiter suchen bei Unzufriedenheit oder nach einer erfolgten Kündigung oft nach Möglichkeiten, es dem Arbeitgeber schwerer zu machen. Das bestätigten mir auch ein paar Arbeitsrechtler, die gerne nach Lücken im Datenschutz suchen, bevor sie mit Ihrem Mandanten vors Gericht ziehen. Und da kommt es dann darauf an, ob schon bei Einstellung des Mitarbeiters die notwendigen Informationen und Regelungen erfolgt sind oder ob der Anwalt hier Schwachpunkte sieht. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade bei kleineren Firmen die Datenschutzverpflichtungen und Regelungen der privaten E-Mail-Nutzung niemals erfolgt ist.

Oftmals ist auch Videoüberwachung des Geländes oder Arbeitsbereiche ein Stein des Anstoßes und wird von Außenstehenden oder Mitarbeitern als Grund einer Beschwerde genutzt.

3. Beschwerden durch Mitbewerber

Einige Unternehmen mussten feststellen, dass auch Beschwerden von Mitbewerbern eingegangen sind, die den lästigen Konkurrenten Sand ins Getriebe streuen wollten. Und das ist relativ einfach. Man gibt sich als Interessent aus und fragt ein Angebot an und wartet einfach mal ab, was passiert. Denn bereits in dieser Phase ist der Datenschutz schon präsent. Denn im Art. 13 DSGVO  steht, dass man bei Neuaufnahme von personenbezogenen Daten über die den Datenschutz informieren muss. Wir kennen es alle, gehen wir zum neuen Arzt, müssen wir erstmal eine Erklärung unterschreiben. Doch man kann das Ganze auch anders gestalten, aber man muss es tun.

Deshalb ist es nicht ratsam, abzuwarten und zu denken: "Ich bin zu klein, mich wird es schon nicht erwischen!"

Handeln Sie rechtzeitig und setzen Sie vor allem die Mindestanforderungen um. Wir helfen Ihnen mit dem DSGVO  Erste Hilfe Koffer dabei! Sprechen Sie uns an!

„Wir sind die Ersten im Datenschutzdschungel, die ausschließlich auf Solo- und Kleinunternehmen spezialisiert sind und es gemeinsam mit ihnen innerhalb von 4 Stunden einfach und verständlich umsetzen!

Bereits seit 1991 schützen wir unsere Kunden vor Datenverlusten!“

TTDSG
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