TTDSG - Anpassung der meisten Cookie Banner erforderlich

TTDSG - Anpassung der meisten Cookie Banner erforderlich

19.07.2021

Zum 01.12.2021 trat das neue TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) in Kraft. Es soll die Privatsphäre der Nutzer in den digitalen Medien besser schützen. Wie der Name schon sagt, ist es auch eine Erweiterung unserer Datenschutzgesetze. Fast unbemerkt kam das neue Gesetz herbei und doch ist jeder Webseiteninhaber nun angehalten aktiv zu werden. Die wenigsten Webagenturen gehen aktiv auf ihre Kunden zu und weisen auf die Gefahr hin. Und wer hat schon einen Wartungsvertrag mit seiner Agentur abgeschlossen.

Im neuen Gesetz findet sich nämlich auch eine Verschärfung für den Einsatz von Cookie Banner.

1. Aber was bedeutet das TTDSG nun für den Einsatz von Cookies und weiteren Techniken?

Grundsätzlich ist ab sofort bei der Nutzung von Cookies, Web Storage, Browserfingerprinting usw. eine VORIGE Einwilligung der Nutzer einzuholen. Und dabei ist es völlig egal, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht. Ich muss als User als BEVOR ich getrackt werde, bestimmen können, ob ich das möchte oder nicht.

Der § 25 Abs. 1 TTDSG  lautet wie folgt:

"(1) Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zu erfolgen."

Und da gibt es schnell diverse Techniken auf den Webseiten auch von kleinen Kunden. Beispiele sind:

  • Web-Fonts / Google-Schriften
  • Kartendienste
  • Videos
  • Statistiktools
  • Terminbuchungstools
2. Gerade im Bereich der Google Fonts läuft zur Zeit eine Abmahnwelle

Aber auch an das Aussehen der Cookie-Richtlinie sind strengere Maßgaben erfolgt. Somit darf es nicht nur einen großen grünen OK-Button geben, sondern alle müssen gleich gewichtet sein und der User muss auch einfach nur die technisch notwendigen Cookies wählen können.

TTDSG
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Wir stellen bei unseren Kundenworkshops überwiegend fest, dass zum Teil noch sehr alte Banner eingesetzt werden und das TTDSG nicht ausreichend gedenkt ist. Nur ein einfaches "OK" reicht schon lange nicht mehr aus. Und vor allem müssen umfassend alle Drittanbieter, die Daten erfassen könnten, aufgenommen werden. Eine Webseite nur gutaussehend zu erstellen, sollte heutzutage nicht mehr der alleinige Anspruch der Webdesigner sein. Denn auch mit datenschutzrechtlichen Ansprüchen sollten sie sich in ihrem Bereich auskennen, um den Kunden hier unter die Arme greifen können. Denn sie sind die Einzigen, die wissen, was in der Basis der Seite an Plugins etc. eingebaut wurde.

3. Fazit

Kontrollieren Sie Ihre Webseite, ob ein Cookie Banner notwendig ist und ob der Banner auch rechtlich nach TTDSG angepasst ist. Oftmals können Sie es allein aber von außen gar nicht beurteilen. Deshalb nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Webagentur auf und sprechen Sie das Thema an.

Allerdings erleben wir auch immer wieder, dass Webagenturen selbst dem Thema zu wenig Beachtung schenken und "versteckte" Cookies in den PlugIns selbst nicht kennen. Hier helfen nur Tools, die einem beim Aufspüren unterstützen können.

Möchten Sie mehr über den Einsatz von Cookies erfahren, dann sprechen Sie uns an!

Im Rahmen unseres DSGVO Erste Hilfe Koffers kontrollieren wir auch immer die Cookie Banner unserer Kunden.

„Wir sind die Ersten im Datenschutzdschungel, die ausschließlich auf Solo- und Kleinunternehmen spezialisiert sind und es gemeinsam mit ihnen innerhalb von 4 Stunden einfach und verständlich umsetzen!

Bereits seit 1991 schützen wir unsere Kunden vor Datenverlusten!“

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