Videoüberwachung und Datenschutz: Was Gründer unbedingt beachten müssen

16.12.2024

Die Videoüberwachung gewinnt in vielen Unternehmen zunehmend an Beliebtheit. Moderne Kamerasysteme sind kostengünstiger und einfacher zu installieren als je zuvor, was sie für viele Unternehmen attraktiv macht. Man fühlt sich sicherer, wenn das eigene Büro, Lager oder Firmengelände überwacht wird. Doch der Einsatz von Kameras birgt nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche Risiken – vor allem, wenn es um den Datenschutz geht. In den letzten Monaten hat die Zahl der Beschwerden und Bußgelder in diesem Bereich bei unseren Kunden zugenommen. Denn eine Kamera wird von jedermann gesehen. Dem Nachbarn, dem Kunden, von Mitarbeitern oder einfach von Menschen, die am Gebäude vorbeigehen. Schnell fühlt sich da jemand in seinen Rechten verletzt und gibt eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde ab. 

Immer mehr Unternehmen geraten ins Visier der Datenschutzbehörden, weil sie die rechtlichen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Installation und Nutzung von Videoüberwachungssystemen missachten. Ob durch unwissentliches Überwachen von öffentlichen Bereichen, fehlende Zustimmung der Mitarbeiter oder unzureichende Datenschutzdokumentation – die Stolperfallen sind vielfältig. Viele Unternehmer unterschätzen diese Risiken und sehen sich plötzlich mit teuren Bußgeldverfahren konfrontiert. 

Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und schon im Vorfeld alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Videoüberwachung kann nützlich sein, aber nur, wenn sie datenschutzkonform umgesetzt wird.

1. Die größten Stolperfallen bei der Videoüberwachung

Die Videoüberwachung mag auf den ersten Blick wie eine einfache Sicherheitsmaßnahme erscheinen, doch gerade hier lauern einige der größten Stolperfallen für Unternehmen. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass der Einsatz von Kameras unkompliziert und ohne großen bürokratischen Aufwand möglich ist. Viele Unternehmen unterschätzen jedoch die weitreichenden Vorgaben der DSGVO. So sind etwa detaillierte Datenschutzdokumentationen für jede einzelne Kamera notwendig, einschließlich einer individuellen Datenschutzfolgenabschätzung. Ebenso problematisch sind unklare oder unvollständige Einwilligungen von Mitarbeitern. 

Gerade im Innenbereich ist oft eine Zustimmung erforderlich, und wenn nur ein Mitarbeiter diese verweigert, darf die betroffene Kamera nicht genutzt werden. Ein weiteres typisches Risiko ist die Überwachung von öffentlichen Bereichen wie Gehwegen oder Straßen – was in der Regel unzulässig ist. Auch die Aufbewahrungsfristen für die Videoaufnahmen werden oft ignoriert, wobei die meisten Daten nach spätestens 72 Stunden gelöscht werden müssen. Unternehmen, die diese Vorgaben nicht beachten, sehen sich schnell Bußgeldern oder sogar rechtlichen Schritten gegenüber. 

Diese Stolperfallen machen deutlich, dass der Einsatz von Videoüberwachung gründliche Planung und ein fundiertes Verständnis der datenschutzrechtlichen Anforderungen erfordert.

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2. Rechtliche Grundlagen: Was sagt die DSGVO zur Videoüberwachung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an den Einsatz von Videoüberwachung in Unternehmen. Grundsätzlich gilt: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, Kunden und Dritten hat oberste Priorität. Das bedeutet, dass Videoüberwachung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses, etwa zum Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus. Allerdings reicht der bloße Wunsch nach Sicherheit nicht aus – das Interesse muss gut begründet und dokumentiert werden.

Zudem muss immer geprüft werden, ob es mildere Mittel gibt, um das gewünschte Ziel zu erreichen, bevor auf Videoüberwachung zurückgegriffen wird. Ebenfalls erforderlich ist eine individuelle Betrachtung für jede einzelne Kamera VOR Installation, um die Risiken für die Betroffenen zu bewerten. Des Weiteren müssen klare Regeln für die Aufstellung der Kameras vorliegen. Welchen Bereich, was wird aufgenommen, wer kann darauf gesehen werden. Nicht zuletzt sind Unternehmen verpflichtet, betroffene Personen durch entsprechende Schilder auf die Videoüberwachung hinzuweisen und eine vollständige Datenschutzdokumentation zu führen. 

Verstöße gegen diese Vorgaben können zu erheblichen Bußgeldern führen, weshalb eine genaue Einhaltung der DSGVO entscheidend ist.

3. Individuelle Datenschutzfolgenabschätzung für jede Kamera

Eine zentrale Anforderung der DSGVO bei der Videoüberwachung ist die Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) für jede einzelne Kamera. Dies bedeutet, dass nicht pauschal für alle Kameras im Unternehmen eine allgemeine Bewertung erstellt werden kann, sondern jede Kamera individuell geprüft werden muss. Ziel dieser Einschätzung ist es, die potenziellen Risiken für die betroffenen Personen – seien es Mitarbeiter, Kunden oder unbeteiligte Dritte – zu analysieren und zu minimieren. 

Dabei spielt es eine große Rolle, wo die Kamera installiert ist, welche Bereiche sie aufzeichnet und zu welchem Zweck sie genutzt wird. Besonders sensibel ist die Überwachung von Bereichen, in denen sich Menschen regelmäßig aufhalten, wie etwa Arbeitsplätze oder Eingangsbereiche. Jede Kamera muss genau dokumentiert werden: Welches Kameramodell wird eingesetzt, wie sind die Aufnahmen zugänglich, und wo werden die Daten gespeichert? Diese detaillierte Analyse ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Einsatz der Kameras gerechtfertigt ist und kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte stattfindet. 

Ein Unternehmen, das diese DSFA nicht vornimmt oder unsachgemäß durchführt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch gravierende rechtliche Konsequenzen.

4. Cloud vs. eigener Server: Wo werden die Aufnahmen gespeichert?

Ein entscheidender Aspekt bei der Videoüberwachung ist die Frage, wo die Aufnahmen gespeichert werden – in der Cloud oder auf einem eigenen Server. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz. Wenn die Daten auf einem eigenen Server gespeichert werden, hat das Unternehmen die volle Kontrolle über die Aufnahmen, muss aber sicherstellen, dass der Server ausreichend geschützt und vor unbefugtem Zugriff gesichert ist. Hierbei sind technische und organisatorische Maßnahmen wie Firewalls und verschlüsselte Zugänge essenziell. Werden die Daten jedoch in der Cloud gespeichert, gelten zusätzliche rechtliche Vorgaben. 

Besonders wichtig ist es, sicherzustellen, dass die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, innerhalb der EU stehen, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten. Liegen die Server außerhalb der EU, etwa in den USA, kommen zusätzliche Anforderungen wie sogenannte Standardvertragsklauseln oder Auftragsverarbeitungsverträge ins Spiel, um den Schutz der Daten zu sichern. Unternehmen müssen daher sorgfältig prüfen, welcher Speicherort am besten geeignet ist und wie sie sicherstellen können, dass die Daten nicht unbefugt verarbeitet oder weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen.


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5. Wo dürfen Kameras angebracht werden?

Die korrekte Installation von Kameras ist entscheidend, um sowohl den Sicherheitsbedürfnissen eines Unternehmens gerecht zu werden als auch den Datenschutz einzuhalten. Nicht jede Kamera darf überall angebracht werden. Besonders sensibel ist die Überwachung öffentlicher Bereiche wie Gehwege, Straßen oder Nachbargrundstücke – diese dürfen laut DSGVO in der Regel nicht aufgezeichnet werden. Auch in betrieblichen Innenräumen, insbesondere dort, wo Mitarbeiter regelmäßig arbeiten, ist besondere Vorsicht geboten. 

Hier ist häufig die Zustimmung der Mitarbeiter erforderlich, bevor eine Kamera installiert werden darf. Bereiche wie Toiletten, Umkleideräume oder Pausenräume sind absolut tabu und dürfen nicht überwacht werden, da hier die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter schwerwiegend verletzt würden. Bei der Installation im Außenbereich, zum Beispiel am Firmeneingang oder im Lager, ist darauf zu achten, dass die Kameras nur unternehmensinterne Bereiche erfassen und nicht unbeteiligte Dritte. Zudem müssen die überwachten Zonen deutlich und gut sichtbar durch entsprechende Schilder gekennzeichnet werden, sodass alle betroffenen Personen darüber informiert sind. 

Diese klaren Richtlinien helfen, rechtliche Konflikte zu vermeiden und den Einsatz der Videoüberwachung datenschutzkonform zu gestalten.

6. Die Rolle der Mitarbeiter: Zustimmung und Überwachung am Arbeitsplatz

Die Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz ist ein besonders heikles Thema und unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Eine dauerhafte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und erfordert in den meisten Fällen die ausdrückliche Zustimmung der Mitarbeiter. Allerdings kann man das auch nicht so allgemein sagen, man muss die genaue Zielsetzung und Kamera betrachten. Diese Zustimmung muss freiwillig und informiert erfolgen, was bedeutet, dass die Mitarbeiter umfassend darüber informiert werden müssen, warum die Kameras installiert sind, welche Bereiche überwacht werden und wie lange die Aufzeichnungen gespeichert werden. 

Ohne eine solche Zustimmung darf in den meisten Fällen keine Überwachung stattfinden. Besonders problematisch ist die Überwachung von Bereichen, in denen die Mitarbeiter ihre Pausen verbringen oder sich umziehen, da dies einen erheblichen Eingriff in ihre Privatsphäre darstellen würde. Sollte ein Mitarbeiter die Zustimmung verweigern, muss das Unternehmen dafür sorgen, dass die Kamera nicht den betroffenen Arbeitsplatz erfasst. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu wahren und ein transparentes, respektvolles Arbeitsumfeld zu schaffen. 

Verstöße können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Konflikten innerhalb des Teams führen. 

7. Aufzeichnung, Speicherfristen und Schilder: Was muss beachtet werden?

Bei der Videoüberwachung müssen Unternehmen besonders auf die Aufzeichnung, die Speicherfristen und die Kennzeichnung des überwachten Bereichs achten, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden. Zunächst ist es wichtig, dass die Aufnahmen nur so lange gespeichert werden, wie es für den ursprünglichen Zweck notwendig ist. In den meisten Fällen dürfen die Daten maximal 72 Stunden aufbewahrt werden, bevor sie gelöscht werden müssen. Ausnahmen sind nur in speziellen Fällen zulässig, etwa wenn es um die Aufklärung eines konkreten Vorfalls geht. Längere Speicherfristen müssen jedoch gut begründet und dokumentiert werden. 

Ebenso wichtig ist die richtige Kennzeichnung der überwachten Bereiche: Vor Betreten des überwachten Bereichs müssen deutlich sichtbare Schilder angebracht sein, die darüber informieren, dass Videoaufnahmen gemacht werden. Diese Schilder müssen auch Hinweise zur verantwortlichen Stelle, der Dauer der Speicherung und den Rechten der Betroffenen enthalten. Eine fehlende oder unzureichende Kennzeichnung kann nicht nur das Vertrauen der Kunden und Mitarbeiter beeinträchtigen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich hoher Bußgelder. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert teure Strafen und schadet seiner Reputation.

8. Fazit: Planung ist der Schlüssel

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtssichere Implementierung von Videoüberwachungssystemen eine gründliche Planung und präzise Dokumentation erfordert. Die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt Ihr Unternehmen auch vor erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Die oben genannten Punkte – von der Datenschutzfolgenabschätzung jeder einzelnen Kamera über die korrekte Speicherung und Aufbewahrung der Daten bis hin zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung der überwachten Bereiche – sind essenziell, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden. Unzureichende Planung oder Nachlässigkeit in diesen Bereichen können zu teuren Bußgeldern und ernsthaften rechtlichen Problemen führen.

Wenn du bereits Kameras installiert hast oder die Einführung von Videoüberwachungssystemen planst, ist es wichtig, jetzt zu handeln und sicherzustellen, dass alles datenschutzkonform ist. Wir helfen dir dabei, die Datenschutzvorgaben korrekt umzusetzen und dein Unternehmen vor möglichen Bußgeldern zu schützen. 

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