Warum Du einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit externen Dienstleistern und Freelancern abschließen musst – Ein Leitfaden für Unternehmer

26.08.2024

In der heutigen digitalen Welt ist der Schutz personenbezogener Daten unerlässlich, insbesondere für Unternehmen. Ein zentraler Aspekt der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag), der sicherstellt, dass externe Dienstleister und Freelancer, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, diese sicher und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben verarbeiten. In diesem Artikel widmen wir uns der Frage, warum und wann ein solcher Vertrag notwendig ist, welche Punkte er abdecken sollte und wie Du ihn erfolgreich umsetzen kannst. Insbesondere für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige ist dies ein wichtiges Thema, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Daten der Kunden optimal zu schützen. 

1. Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist ein rechtliches Dokument, das die Beziehung zwischen einem Verantwortlichen (dem Unternehmen) und einem Auftragsverarbeiter (dem externen Dienstleister oder Freelancer) regelt, der personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Laut Artikel 28 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es erforderlich, dass Verantwortliche nur mit solchen Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, die hinreichende Garantien bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz der Rechte der betroffenen Personen sicherzustellen. Der AV-Vertrag stellt sicher, dass der Dienstleister die Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO verarbeitet und schützt.

Im Gegensatz zu anderen Verträgen wie einer Auftragsbestätigung oder einem Werksvertrag ist ein AV-Vertrag speziell auf den Datenschutz ausgerichtet und enthält spezifische Klauseln zur Datenverarbeitung. Hierbei geht es nicht nur darum, ob die Daten tatsächlich verarbeitet werden, sondern auch, ob der Dienstleister theoretisch Zugriff auf die Daten haben könnte. Der Vertrag muss detailliert festlegen, welche Art von Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und für welche Dauer. Er beschreibt zudem die Rechte und Pflichten beider Parteien und verlangt vom Auftragsverarbeiter, nachzuweisen, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten ergriffen hat.

Ein AV-Vertrag ist ein unverzichtbares Instrument, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen und rechtliche Risiken zu minimieren. Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, welche ihrer Dienstleister einen solchen Vertrag benötigen, und sicherstellen, dass diese Verträge korrekt und vollständig ausgefüllt sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten sicher und gesetzeskonform verarbeitet werden.

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2. Warum sind AV-Verträge wichtig?

Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge) sind aus mehreren Gründen essenziell für Unternehmen. Erstens stellen sie sicher, dass externe Dienstleister und Freelancer, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese gemäß den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeiten. Dies ist besonders wichtig, da die Verantwortung für den Schutz dieser Daten letztendlich beim Unternehmen liegt, nicht beim Dienstleister. Wenn ein Verstoß gegen die DSGVO auftritt, muss das Unternehmen nachweisen können, dass es alle notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um die Daten zu schützen, einschließlich des Abschlusses von AV-Verträgen.

Ein fehlender oder unzureichender AV-Vertrag kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Aufsichtsbehörden können hohe Geldstrafen verhängen, wenn sie feststellen, dass Unternehmen ihre Pflichten in Bezug auf den Datenschutz vernachlässigt haben. Darüber hinaus kann es schwierig sein, Dienstleister dazu zu bewegen, rückwirkend Verträge zu unterzeichnen, was zusätzliche Komplikationen und Unsicherheiten mit sich bringt.

AV-Verträge klären die Verantwortlichkeiten und Pflichten beider Parteien und schaffen eine klare Grundlage für den Datenschutz. Sie enthalten spezifische Bestimmungen darüber, wie Daten verarbeitet, gesichert und ggf. weitergegeben werden dürfen. Durch den Abschluss solcher Verträge zeigt ein Unternehmen, dass es den Schutz der personenbezogenen Daten seiner Kunden ernst nimmt und proaktiv Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern minimiert auch das Risiko von Datenschutzverstößen und deren Folgen.

3. Wer benötigt einen AV-Vertrag?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist für eine Vielzahl von externen Dienstleistern und Freelancern notwendig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten haben könnten. Zu den häufigsten Beispielen zählen IT-Dienstleister, die Systeme warten und pflegen, Call Center, die Kundendaten bearbeiten, und Webdesigner, die möglicherweise auf E-Mail-Adressen oder andere Daten zugreifen können, wenn sie Websites mit interaktiven Funktionen erstellen. Auch Anbieter von Cloud-Software, die Daten auf externen Servern speichern, sowie Marketingagenturen, die Kundendaten für Kampagnen verwenden, fallen in diese Kategorie.

Interessanterweise gilt dies unabhängig davon, ob die Daten aktiv verarbeitet oder nur potenziell zugänglich gemacht werden. Selbst wenn der IT-Dienstleister beispielsweise nur Wartungsarbeiten durchführt, besteht das Risiko, dass er auf sensible Daten zugreift, wodurch ein AV-Vertrag erforderlich werden kann. Für kleinere Unternehmen und Solo-Selbstständige ist dies oft ein übersehener Aspekt, obwohl in nahezu jedem Unternehmen mindestens ein solcher Vertrag notwendig ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Steuerberater, Rechtsanwälte und ähnliche Berufsgruppen benötigen aufgrund ihrer berufsbedingten Verschwiegenheitspflichten und ihrer spezifischen gesetzlichen Regelungen keinen AV-Vertrag. Für alle anderen Dienstleister gilt jedoch, dass ein AV-Vertrag zwingend abgeschlossen werden muss, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, welche ihrer Dienstleister unter diese Regelung fallen, um sich entsprechend abzusichern und Datenschutzverstöße zu vermeiden.

4. Was muss in einem AV-Vertrag geregelt sein?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) muss eine Vielzahl von wichtigen Details und Bestimmungen enthalten, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden und die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Zunächst sollte der Vertrag klar definieren, welche Art von Daten verarbeitet wird und zu welchem Zweck. Dies umfasst die Beschreibung der Datenkategorien, wie z.B. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder andere sensible Informationen, die möglicherweise betroffen sind. Zudem muss der Umfang und die Dauer der Datenverarbeitung festgelegt werden – ob es sich um ein einmaliges Projekt oder eine kontinuierliche Dienstleistung handelt.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Festlegung der Rechte und Pflichten beider Parteien. Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, um die Daten zu schützen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Datensicherheit, wie Verschlüsselung und Zugriffskontrollen, sowie Verfahren zur Sicherstellung der Datenintegrität und -verfügbarkeit. Der AV-Vertrag sollte auch festlegen, dass der Auftragnehmer keine Subunternehmer ohne die Zustimmung des Auftraggebers einsetzen darf und dass diese Subunternehmer ebenfalls die strengen Datenschutzanforderungen erfüllen müssen.

Besonders wichtig ist die Regelung der Weisungsbefugnis: Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass der Auftragnehmer nur nach den dokumentierten Anweisungen des Auftraggebers handelt. Schließlich sollte der AV-Vertrag auch Bestimmungen zur Haftung und zu den Rechten der betroffenen Personen enthalten. Insgesamt dient der AV-Vertrag dazu, klare und verbindliche Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten festzulegen und somit die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.

5. Schritte zur Umsetzung eines AV-Vertrags

Die Umsetzung eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrags) erfordert mehrere sorgfältig geplante Schritte, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzanforderungen erfüllt werden. Der erste Schritt besteht darin, alle externen Dienstleister und Freelancer zu identifizieren, die potenziell Zugriff auf personenbezogene Daten haben könnten. Dies umfasst nicht nur offensichtliche Partner wie IT-Dienstleister und Call Center, sondern auch weniger offensichtliche Akteure wie Webdesigner, Cloud-Anbieter und Marketingagenturen.

Nach der Identifizierung relevanter Dienstleister sollte ein passender Mustervertrag als Grundlage verwendet werden. Viele Musterverträge, wie z.B. die von "activMind AG", können an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Es ist wichtig, diese Vorlagen sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte abgedeckt sind, einschließlich der Art der Datenverarbeitung, der Dauer der Verarbeitung, der Rechte und Pflichten beider Parteien und der Sicherheitsmaßnahmen.

Anschließend müssen die Dienstleister kontaktiert und aufgefordert werden, den AV-Vertrag zu unterzeichnen. Dabei sollte auch überprüft werden, ob der Dienstleister bereits eigene AV-Vertragsvorlagen hat, die möglicherweise verwendet werden können. Es ist entscheidend, dass diese Verträge vor Beginn der Datenverarbeitung abgeschlossen werden.

Zum Schluss sollten die Unternehmen regelmäßig überprüfen und dokumentieren, dass die vereinbarten Datenschutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Dies kann durch regelmäßige Audits und Nachfragen beim Dienstleister geschehen. Durch diese systematische Vorgehensweise können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen und die personenbezogenen Daten ihrer Kunden wirksam schützen.


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6. Praktische Tipps und Ressourcen

Um den Prozess der Umsetzung eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrags) zu erleichtern, gibt es zahlreiche praktische Tipps und Ressourcen, die Unternehmen nutzen können. Eine wertvolle Ressource sind Mustervorlagen für AV-Verträge, die von vertrauenswürdigen Quellen bereitgestellt werden. Diese Vorlagen bieten eine solide Grundlage und können an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens angepasst werden. Es ist jedoch wichtig, diese Musterverträge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind.

Ein weiterer praktischer Tipp ist die Erstellung einer detaillierten Liste aller Dienstleister und Freelancer, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben könnten. Diese Liste sollte regelmäßig aktualisiert und überprüft werden. Hierzu zählen auch Softwareanbieter, die im Bereich Hotline sich auf die Geräte der User schalten und somit Daten einsehen könnten. Unternehmen sollten zudem darauf achten, dass die AV-Verträge nicht nur abgeschlossen, sondern auch regelmäßig überprüft und angepasst werden, insbesondere wenn sich die Art der Datenverarbeitung oder die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

Ein nützlicher Ansatz ist die Nutzung von Online-Portalen und Accounts, in denen AV-Verträge oft zum Download bereitstehen. Viele Dienstleister, wie zum Beispiel Lexware, bieten in ihren Benutzerkonten direkte Downloadmöglichkeiten für AV-Verträge an. Unternehmen sollten diese Optionen nutzen und sicherstellen, dass sie stets die aktuellen Versionen dieser Verträge haben.

Schließlich kann es hilfreich sein, externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn oft ist es nicht einfach zu erkennen, ob hier ein AV-Vertrag notwendig ist, da auch das Thema "Weisungsgebunden" eine Rolle spielt. Experten können ein Unternehmen durch den komplexen Prozess der DSGVO-Konformität zu führen. Durch die Nutzung dieser Ressourcen und Tipps können Unternehmen den Schutz personenbezogener Daten verbessern und rechtliche Risiken minimieren.

7. Fazit

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist ein unverzichtbares Instrument für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten durch externe Dienstleister oder Freelancer verarbeiten lässt. Die Notwendigkeit eines solchen Vertrags ergibt sich direkt aus den Anforderungen der DSGVO, die den Schutz und die Sicherheit dieser Daten gewährleisten soll. Unternehmen jeder Größe müssen sich der Bedeutung und der rechtlichen Verpflichtungen bewusst sein, die mit dem Abschluss eines AV-Vertrags einhergehen. Ohne diese Verträge riskieren sie nicht nur rechtliche Konsequenzen und hohe Bußgelder, sondern auch den Verlust des Vertrauens ihrer Kunden.

Der Prozess der Identifizierung, Erstellung und Verwaltung von AV-Verträgen mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit den richtigen Ressourcen und einer systematischen Herangehensweise kann er effizient bewältigt werden. Die Nutzung von Mustervorlagen, das regelmäßige Überprüfen und Anpassen der Verträge sowie das Einholen professioneller Beratung sind essenzielle Schritte. Unternehmen sollten sich die Zeit nehmen, ihre Dienstleister gründlich zu prüfen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Vereinbarungen getroffen sind, bevor die Datenverarbeitung beginnt.

Abschließend ist es wichtig, proaktiv zu handeln und sich kontinuierlich über die aktuellen Datenschutzanforderungen und Best Practices zu informieren. Durch eine sorgfältige Umsetzung der AV-Verträge können Unternehmen nicht nur gesetzeskonform handeln, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden leisten.

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