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Die 12 schlimmsten Stolperfallen im Handwerk beim Datenschutz - und wie Du sie vermeidest

29.07.2024

 "Die 12 schlimmsten Stolperfallen im Handwerk beim Datenschutz und wie Du sie vermeidest". Datenschutz wird in vielen Handwerksbetrieben oft vernachlässigt, da viele denken: "Das betrifft mich doch nicht". Doch gerade hier treten zunehmend Beschwerden von Kunden auf. Heute wollen wir uns ansehen, wo die Aufsichtsbehörden genauer hinschauen und wie man sich vor diesen Stolperfallen schützen kann. 

Mit 25 Jahren Erfahrung in einem IT-Systemhaus, das Handwerkssoftware vertrieben und betreut hat, kennen wir die Abläufe in Handwerksbetrieben sehr genau. Daher widmen wir uns heute speziell diesem Thema, um Dir als Handwerker zu zeigen, wie Du Datenschutzprobleme vermeidest und Dein Unternehmen besser schützt. Steigen wir direkt ein!

Stolperfalle 1: Veraltete Webseiten

Eine der häufigsten Datenschutz-Stolperfallen im Handwerk sind veraltete Webseiten. Oft wurde die Webseite eines Betriebs vor vielen Jahren erstellt und seitdem kaum aktualisiert. Dies wird schnell zum Problem, besonders wenn grundlegende Datenschutzanforderungen wie ein aktueller Cookie-Banner nicht erfüllt werden. Seit dem Inkrafttreten des TTDSG im Jahr 2021 müssen Cookie-Banner den neuesten rechtlichen Anforderungen entsprechen. 

Ebenso wichtig ist eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung. Eine veraltete oder fehlerhafte Datenschutzerklärung kann ein leichtes Ziel für Beschwerden sein, da sie öffentlich einsehbar ist und sofort signalisiert, ob ein Unternehmen den Datenschutz ernst nimmt oder nicht. Es ist wichtig, sich nicht allein auf die Webagentur zu verlassen, die die Webseite erstellt hat. Diese haben oft nicht die rechtliche Expertise, um eine vollständige Compliance sicherzustellen. 

Daher empfiehlt es sich, externe rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Webseite überprüfen und rechtssicher gestalten zu lassen. Dies schützt nicht nur vor Beschwerden, sondern signalisiert auch Professionalität und Vertrauen gegenüber Kunden. Ein sauberer Internetauftritt ist der erste Schritt zu einem umfassenden Datenschutzkonzept im Handwerksbetrieb.

TTDSG
TTDSG
Stolperfalle 2: Sichtbare Auftragszettel im Fahrzeug

Eine häufige Datenschutz-Stolperfalle im Handwerk sind sichtbar herumliegende Auftragszettel in Firmenfahrzeugen. Es ist keine Seltenheit, dass das Armaturenbrett eines Handwerkerfahrzeugs voll mit Auftragszetteln ist, auf denen Kundendaten wie Adressen, Telefonnummern und detaillierte Auftragsinformationen gut lesbar sind. Dies stellt einen erheblichen Datenschutzverstoß dar, da diese sensiblen Informationen für jeden Passanten sichtbar sind und missbraucht werden könnten. 

Eine einfache und effektive Lösung besteht darin, den Mitarbeitern Klemmmappen zur Verfügung zu stellen, in denen sie die Auftragszettel sicher aufbewahren können. Diese sollten verschlossen und im Fahrzeug verstaut werden, sodass keine Kundendaten ungeschützt bleiben. Darüber hinaus ist es wichtig, die Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit sensiblen Daten zu schulen und sie auf die Bedeutung des Datenschutzes hinzuweisen. Ein unachtsamer Moment kann schnell zu einer Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde führen, was nicht nur Bußgelder, sondern auch erheblichen Imageverlust für den Betrieb zur Folge haben kann. Durch einfache Maßnahmen und Schulungen lässt sich diese Stolperfalle jedoch leicht vermeiden, und der Datenschutz im Handwerksbetrieb kann deutlich verbessert werden.

Stolperfalle 3: Fehlende Erstinformation

Ein weiterer häufiger Fehler im Handwerk ist die fehlende Erstinformation neuer Kunden über den Datenschutz. Gemäß DSGVO ist es erforderlich, Neukunden umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Viele Handwerksbetriebe verlassen sich fälschlicherweise darauf, dass eine Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite ausreicht. Dies ist jedoch insbesondere dann problematisch, wenn Kunden, wie ältere Personen ohne Internetzugang, diese nicht einsehen können. Ein klassisches Beispiel ist der Arztbesuch: Man unterschreibt immer eine Datenschutzerklärung. Im Handwerk sollte das ähnlich gehandhabt werden. 

Eine pragmatische Lösung besteht darin, die Erstinformation in den Arbeitsablauf zu integrieren. Beispielsweise könnte man bei der ersten Auftragserteilung ein Informationsblatt überreichen, das der Kunde unterschreiben muss. Diese Maßnahmen müssen an die spezifischen Gegebenheiten und Abläufe des Betriebs angepasst werden. So stellt man sicher, dass auch Kunden ohne Zugang zum Internet ordnungsgemäß informiert werden und der Handwerksbetrieb den gesetzlichen Anforderungen genügt. Durch die korrekte Umsetzung dieser Erstinformation können Handwerker Beschwerden und mögliche Bußgelder vermeiden und gleichzeitig das Vertrauen ihrer Kunden stärken. 

Stolperfalle 4: Unnötige Erhebung von Geburtsdaten

Eine weitere Datenschutz-Stolperfalle im Handwerk ist die unnötige Erhebung von Geburtsdaten. Viele Handwerksbetriebe fragen routinemäßig nach dem Geburtsdatum ihrer Kunden, um beispielsweise Geburtstagskarten oder kleine Geschenke zu senden. Dies verstößt jedoch gegen das Prinzip der Datenminimierung in der DSGVO, das besagt, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die für den spezifischen Zweck der Verarbeitung notwendig sind. 

In der Baubranche ist das Geburtsdatum eines Kunden in der Regel nicht erforderlich und sollte daher nicht ohne ausdrückliche Einwilligung erhoben werden. Falls ein Betrieb dennoch persönliche Geburtstagswünsche versenden möchte, sollte dies offen und freiwillig geschehen. Kunden können beispielsweise gefragt werden, ob sie ihr Geburtsdatum freiwillig angeben möchten, um Geburtstagsgrüße zu erhalten. Dieses Datum darf jedoch nicht auf Pflichtformularen erscheinen, die den Eindruck erwecken, dass die Angabe verpflichtend ist. 

Durch die Vermeidung unnötiger Datenerhebungen schützen Handwerksbetriebe nicht nur die Privatsphäre ihrer Kunden, sondern minimieren auch das Risiko von Datenschutzverstößen und entsprechenden Beschwerden. 

Stolperfalle 5: Versenden von Newslettern ohne Einwilligung

Eine weitere häufige Datenschutzfalle im Handwerk ist das Versenden von Newslettern ohne ausdrückliche NACHWEISBARE Einwilligung der Empfänger. Viele Handwerksbetriebe gehen davon aus, dass sie ihren Kunden regelmäßig Werbemails senden dürfen, sobald diese einmal eine Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Dies ist jedoch ein Irrglaube, der zu erheblichen Datenschutzproblemen führen kann. Laut DSGVO und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist für das Versenden von Werbemails stets eine nachweisbare Einwilligung erforderlich. Ein Kunde, der eine Heizungsanlage bei Ihnen gekauft hat, hat damit noch lange nicht zugestimmt, regelmäßig Newsletter zu erhalten. 

Um diese Stolperfalle zu vermeiden, sollten Handwerksbetriebe sicherstellen, dass sie vor dem Versenden von Newslettern immer eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung der Empfänger einholen. Diese Einwilligung sollte klar und deutlich kommuniziert und vom Kunden aktiv bestätigt werden, etwa durch Ankreuzen eines entsprechenden Feldes auf einem Formular oder durch Bestätigen einer E-Mail. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, sich jederzeit unkompliziert vom Newsletter abzumelden. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Werbemails und wichtigen Informationen, wie z.B. Rückrufaktionen, die auch ohne Einwilligung verschickt werden dürfen. 


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Stolperfalle 6: Unsichere Datenspeicherung in der Cloud

Eine gravierende Stolperfalle im Handwerk ist die unsichere Speicherung von Daten in der Cloud. Viele Betriebe nutzen Cloud-Dienste wie Dropbox, ohne sich der damit verbundenen Datenschutzrisiken bewusst zu sein. Ein zentrales Problem ist die Sicherstellung, dass keine unbefugten Dritten Zugriff auf die gespeicherten Daten haben. Oft fehlen auch die notwendigen Auftragsverarbeitungsverträge mit den Cloud-Anbietern, die gesetzlich vorgeschrieben sind, um die Datenverarbeitung durch Dritte zu regeln.

Bei der Auswahl eines Cloud-Dienstes ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Server innerhalb der EU stehen oder zumindest den strengen Anforderungen der DSGVO entsprechen. Eine weitere essentielle Maßnahme ist die Verschlüsselung der Daten sowohl während der Übertragung als auch bei der Speicherung. Dies schützt die Daten vor unbefugtem Zugriff und minimiert das Risiko von Datenschutzverstößen.

Zusätzlich sollten Handwerksbetriebe einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Cloud-Anbieter abschließen. Dieser Vertrag regelt, wie der Dienstleister die Daten verarbeitet, welche Sicherheitsmaßnahmen er ergreift und welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben. Ohne einen solchen Vertrag haftet der Handwerksbetrieb im Falle eines Datenschutzverstoßes.

Durch die sorgfältige Auswahl eines geeigneten Cloud-Anbieters, die Implementierung von Verschlüsselungsmaßnahmen und das Abschließen von Auftragsverarbeitungsverträgen können Handwerksbetriebe ihre Daten sicher und gesetzeskonform in der Cloud speichern. 


Stolperfalle 7: Unzureichende Handhabung von Bewerbungen

Eine häufige Stolperfalle im Handwerksbereich ist der unsachgemäße Umgang mit Bewerbungen. Oft werden Bewerbungsunterlagen, einschließlich persönlicher Daten und sensibler Informationen, über längere Zeiträume hinweg aufbewahrt, manchmal sogar jahrelang. Dies widerspricht den Vorgaben der DSGVO, die eine Aufbewahrungsfrist von maximal sechs Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vorschreibt. Nach dieser Frist müssen die Daten entweder gelöscht oder es muss eine ausdrückliche Einwilligung des Bewerbers vorliegen, die eine längere Speicherung erlaubt.

Um dieser Stolperfalle zu entgehen, sollten Handwerksbetriebe klare Prozesse für die Handhabung von Bewerbungsunterlagen etablieren. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten sollten die Daten entweder sicher gelöscht oder der Bewerber um eine Einwilligung zur längeren Speicherung gebeten werden. Dabei ist es wichtig, die Einwilligung schriftlich festzuhalten und sicherzustellen, dass der Bewerber über sein Recht auf Widerruf informiert ist.

Durch die korrekte Verwaltung von Bewerberdaten können Handwerksbetriebe nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen potenzieller Mitarbeiter gewinnen. Eine transparente und gesetzeskonforme Handhabung zeigt, dass der Betrieb den Schutz persönlicher Daten ernst nimmt und sich an geltende Datenschutzvorschriften hält. 

Stolperfalle 8: Umgang mit Personaldaten

Ein weiteres häufiges Problem im Handwerk ist der unzureichende Umgang mit Personaldaten. Diese Daten, die oft sensible Informationen wie Gesundheitszustand oder religiöse Überzeugungen umfassen, erfordern besonders strengen Schutz. In vielen Handwerksbetrieben werden Personaldaten nicht ausreichend gesichert, was ein erhebliches Risiko für Datenschutzverletzungen darstellt. So kommt es nicht selten vor, dass Mitarbeiterakten in offenen Schränken oder auf nicht gesicherten Computern aufbewahrt werden.

Um diese Stolperfalle zu vermeiden, sollten Handwerksbetriebe sicherstellen, dass Personaldaten in geschlossenen und gesicherten Schränken aufbewahrt werden und nur autorisierte Personen Zugang zu diesen Informationen haben. Auf digitaler Ebene ist es wichtig, dass nur die Mitarbeiter, die für Personalangelegenheiten zuständig sind, Zugriff auf die Personaldaten haben. Zudem sollten sensible Informationen verschlüsselt und durch starke Passwörter geschützt werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Personaldaten. Sie sollten regelmäßig über Datenschutzrichtlinien informiert werden und verstehen, wie sie sensible Informationen sicher behandeln. Ein sorgfältiger Umgang mit Personaldaten unterstreicht das Engagement des Unternehmens für den Schutz der Privatsphäre seiner Mitarbeiter und trägt zur rechtlichen Absicherung bei.

Stolperfalle 9: Fehlende Technisch-Organisatorische Maßnahmen

Eine oft übersehene Stolperfalle im Handwerksbereich sind die unzureichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Daten. Die DSGVO fordert, dass Unternehmen spezifische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um personenbezogene Daten zu schützen. Im Handwerkssektor sind häufig mehrere Mitarbeiter mit demselben Zugangscode zu Software-Systemen unterwegs, was zu einem erheblichen Datenschutzrisiko führt. Dies erschwert nicht nur die Nachverfolgung von Datenänderungen, sondern kann auch zu Missbrauch führen.

Ein wesentlicher Bestandteil der DSGVO ist die Nachvollziehbarkeit, wer welche Daten bearbeitet hat. Dies erfordert eindeutige Benutzerkonten für jede Person, die auf die Systeme zugreift. Jeder Mitarbeiter sollte individuelle Zugangsdaten und Passwörter haben, um den Zugriff zu kontrollieren und nachzuvollziehen. Darüber hinaus müssen sensible Daten innerhalb der Systeme entsprechend den Rollen und Aufgaben der Mitarbeiter geschützt werden, sodass nur berechtigte Personen auf bestimmte Informationen zugreifen können.

Zusätzlich sollten regelmäßige Überprüfungen der Sicherheitsmaßnahmen und der Datenzugriffsprotokolle durchgeführt werden. Diese Maßnahmen helfen dabei, Sicherheitslücken zu identifizieren und zu schließen. Ein gut strukturiertes Rechte- und Zugangskontrollsystem minimiert nicht nur das Risiko von Datenschutzverletzungen, sondern trägt auch zur rechtlichen Compliance bei. Durch die Implementierung und ständige Überprüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen stellen Handwerksbetriebe sicher, dass sie den Datenschutzanforderungen der DSGVO entsprechen und ihre Daten effektiv schützen.

Stolperfalle 10: Nutzung Privater Geräte für Berufliches

Die Nutzung privater Geräte für berufliche Zwecke stellt eine erhebliche Datenschutz-Stolperfalle im Handwerksbereich dar. Es ist verlockend für Handwerksbetriebe, ihren Mitarbeitern zu erlauben, private Smartphones oder Laptops für dienstliche Aufgaben zu verwenden, um Kosten zu sparen und Flexibilität zu fördern. Dies kann jedoch zu ernsthaften Datenschutzproblemen führen. Wenn Mitarbeiter ihre privaten Geräte für geschäftliche E-Mails oder Zeiterfassung verwenden, ist es für den Arbeitgeber schwierig, die Sicherheitsstandards auf diesen Geräten durchzusetzen. Private Geräte sind oft nicht so gut gegen Malware und Sicherheitslücken geschützt wie firmeneigene Geräte, und es fehlt häufig an einer zentralen Kontrolle und Verwaltung.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass es bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses schwierig sein kann, sicherzustellen, dass alle geschäftlichen Daten von den privaten Geräten des Mitarbeiters gelöscht werden. Dies kann nicht nur zu einem Verlust von sensiblen Informationen führen, sondern auch zu einem Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.

Um diese Stolperfalle zu vermeiden, sollten Handwerksbetriebe firmeneigene Geräte bereitstellen und sicherstellen, dass alle geschäftlichen Daten auf diesen Geräten gespeichert und verwaltet werden. Die Einführung eines Mobile Device Management (MDM)-Systems kann ebenfalls hilfreich sein, um die Sicherheit und Verwaltung von mobilen Endgeräten zu gewährleisten. Zudem sollten klare Richtlinien für die Nutzung von Geräten aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Datenschutzvorgaben einhalten. Auf diese Weise schützen Betriebe nicht nur ihre Daten, sondern minimieren auch das Risiko von Datenschutzverstößen und möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Stolperfalle 11: Fehlende Datenschutzdokumentation für Mitarbeiter

Eine häufige und kritische Stolperfalle im Handwerk ist die unzureichende Datenschutzdokumentation für Mitarbeiter. Oftmals wird der Datenschutz lediglich auf den Arbeitsvertrag beschränkt, ohne zusätzliche schriftliche Dokumente, die speziell die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und die Pflichten der Mitarbeiter regeln. Die DSGVO verlangt jedoch, dass Mitarbeiter über ihre Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten informiert werden. Dies umfasst unter anderem die Verpflichtung zur Vertraulichkeit, die richtigen Verfahren zur Datenverarbeitung und -speicherung sowie die Maßnahmen zum Schutz der Daten.

Fehlt eine umfassende Datenschutzdokumentation, kann dies im Falle von Datenschutzprüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen zu erheblichen Problemen führen. Anwälte und Aufsichtsbehörden fragen bei Datenschutzvorfällen häufig nach, ob die Mitarbeiter beim Eintritt in das Unternehmen angemessen informiert und verpflichtet wurden. Wenn es an entsprechenden Dokumenten fehlt, kann dies als Versäumnis gewertet werden, was zu Bußgeldern oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Um diese Stolperfalle zu umgehen, sollten Handwerksbetriebe sicherstellen, dass jedem Mitarbeiter zusätzlich zum Arbeitsvertrag die wichtigen Dokumente ausgehändigt und unterzeichnet wird, die die spezifischen Anforderungen und Richtlinien des Unternehmens zum Datenschutz umfasst. 

Stolperfalle 12: Fehlende Verträge mit Freelancern und externen Dienstleistern

Eine weitere häufige Stolperfalle im Datenschutz, insbesondere im Handwerksbereich, ist das Fehlen von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Freelancern und externen Dienstleistern. Viele Handwerksbetriebe arbeiten mit externen Fachleuten oder Dienstleistern, sei es für IT-Support, Buchhaltung oder Marketing. Wenn diese externen Partner Zugriff auf personenbezogene Daten haben könnten oder haben, ist ein Vertrag erforderlich, der die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen regelt. Ein solcher Vertrag, bekannt als Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), stellt sicher, dass der externe Dienstleister die Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO verarbeitet und schützt.

Fehlt ein AVV, kann dies zu ernsthaften rechtlichen Problemen führen. Die DSGVO verlangt, dass Unternehmen sicherstellen, dass alle Datenverarbeitungen durch Dritte vertraglich abgesichert sind. Andernfalls kann der Handwerksbetrieb für Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften haftbar gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der externe Dienstleister einen Datenschutzvorfall verursacht oder nicht den erforderlichen Schutz für die Daten bietet.

Um diese Stolperfalle zu vermeiden, sollten Handwerksbetriebe vor der Zusammenarbeit mit Freelancern oder externen Dienstleistern sicherstellen, dass ein rechtskonformer Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag sollte klar regeln, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, und welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen. 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Datenschutz im Handwerk oft eine vernachlässigte, aber äußerst wichtige Angelegenheit ist. Die zwölf Stolperfallen, die wir besprochen haben, verdeutlichen, wie leicht es ist, unbeabsichtigt gegen Datenschutzvorschriften zu verstoßen. Von veralteten Webseiten und unsachgemäßer Handhabung von Personaldaten bis hin zu fehlenden Verträgen mit externen Dienstleistern – die Risiken sind vielfältig und können ernste Konsequenzen nach sich ziehen. 

Handwerksbetriebe sind ebenso verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen der DSGVO einzuhalten, wie große Unternehmen. Eine proaktive Herangehensweise, bei der Datenschutzrichtlinien regelmäßig überprüft und angepasst werden, ist unerlässlich. Die Implementierung von klaren Prozessen, die Schulung der Mitarbeiter und die ordnungsgemäße Dokumentation sind entscheidend, um datenschutzrechtliche Stolperfallen zu umgehen und Bußgelder sowie rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. 

Indem Handwerksbetriebe sich aktiv mit den Anforderungen des Datenschutzes auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen treffen, können sie nicht nur ihre rechtliche Sicherheit erhöhen, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden und Mitarbeiter stärken. Letztlich schützt ein durchdachtes Datenschutzmanagement nicht nur vor rechtlichen Problemen, sondern trägt auch zur langfristigen Stabilität und Professionalität des Unternehmens bei.

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