Videoüberwachung weckt die Aufsichtsbehörde für Datenschutz

19.07.2021

Videoüberwachung ist heute technisch recht einfach und auch günstig zu installieren. Vermeintlich ist es doch praktisch, das Lager, das Firmengrundstück oder auch Bereiche im Büro zu überwachen. So schützt man sich ja auch vor Einbruch oder Vandalismus. So denken viele Unternehmer und sind sich nicht bewusst, dass sie damit schnell mit den Aufsichtsbehörden für Datenschutz Bekanntschaft machen können.

Das Filmen greift stark in das Persönlichkeitsrecht von Menschen ein. So ist es zumindest in Deutschland geregelt. Deshalb ist es auch hier nicht flächendeckend möglich, öffentliche Plätze etc. so einfach zu überwachen. In anderen Staaten sieht das ganz anders aus. Aber wie ist es, wenn ich mein Eigentum oder Unternehmen schützen will?

Auch da gibt es diverse Einschränkungen und eine Videoüberwachung ist nur unter ganz strengen Regelungen möglich. Und schnell wendet sich ein Nachbar, ein Mitarbeiter oder ein Kunde an die Aufsichtsbehörde für Datenschutz, mit der Bitte, doch mal nach Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahme zu schauen. Und damit ist dann oft gleich das ganze Unternehmen im Blickfeld der Behörde.

1. Nicht alles darf per Video überwacht werden

Es dürfen nämlich keine öffentlichen Bereiche aufgenommen werden. So zum Beispiel der Gehweg oder die Straße oder ein Parkplatz der öffentlich ist, wie auch das Grundstück des Nachbarn. Die Kamera muss also genauestens ausgerichtet werden. Und dann muss auch die Blickrichtung der Kamera erkennbar sein. Es gab mal ein Streitfall, dass eine sogenannte "dome" Kamera angebracht war. Der Nachbar konnte aufgrund der Kuppel nicht erkennen, ob auch Bereiche seines Grundstückes aufgenommen wurden. Das Gericht entschied, dass der Kamerainhaber den Bereich der Halbkugel sichtbar abkleben muss, wo die Kamera nicht aufnimmt.

Und dann müssen an jeder Stelle diese neuen Hinweisschilder angebracht werden, BEVOR man den überwachten Bereich betritt. So dass man sich überlegen kann, wieder umzudrehen.

TTDSG
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Weiterhin muss für jede einzelne Kamera eine sogenannte Datenschutzfolgeabschätzung durchgeführt werden. Das bedeutet, man muss klarstellen, dass es kein geringeres Mittel zur Schadensabwehr gibt. Soll es dem Diebstahl im Lager dienen, so könnte man eine bessere Tür, Gitter vor den Fenstern installieren. Da würde die Aufsichtsbehörde sicherlich der Nutzung der Kameras widersprechen.

2. Videoüberwachung von Mitarbeitern nur in seltensten Fällen erlaubt

Noch kritischer wird das Ganze, wenn Bereiche überwacht werden sollen, wo Mitarbeiter tätig sind. Denn eine generelle Überwachung der Mitarbeiter ist nur in ganz speziellen Einzelfällen erlaubt. Wenn z.B. ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter eine Straftat begangen hat. Dann allerdings auch nur in einem begrenzten Zeitraum. In anderen Fällen ist auch zu prüfen, ob Mitarbeiter nicht der Überwachung zustimmen müssen. Und was ist, wenn einer es nicht tut? Dann ist die gesamte Videoüberwachung nicht durchführbar.

Auch die Frage der Speicherdauer ist hier zu beachten. Die Kameras sollten nur in der Nacht laufen, wenn niemand auf dem Gelände ist. Vielleicht auch so eingestellt, dass sie nur bei Bewegung aufnehmen. Und dann dürfen die Daten nur so lange gespeichert werden, wie der Zweck es vorsieht. Ist es für den Nachweis bei Einbruch, dann reichen 72 Stunden aus, da dieser ja am Montag nach dem Wochenende erkennbar wäre.

Also mal schnell eine Videoanlage installieren lassen, kann Ärger und Bußgelder nach sich ziehen. Machen Sie sich vorher einen genauen Plan, wo und warum die Kameras installiert werden sollen. Oft gibt es simplere Möglichkeiten, die den gleichen Effekt haben. Übrigens auch Dummies müssen gekennzeichnet werden, denn die betroffene Person weiß ja nicht, ob es eine echte Kamera ist oder nicht.

Sie sehen, es ist ein sehr komplexes Thema, welches die Verkäufer dieser Kamerasysteme nicht immer ansprechen. Tappen Sie nicht in die Falle der Aufsichtsbehörden und klären Sie die Möglichkeiten, bevor Sie Geld investieren.


Gerne helfen wir Ihnen bei der Beurteilung Ihrer geplanten Videoüberwachung. Sprechen Sie uns an!

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