DSGVO Erste Hilfe Koffer für Handwerker

Durch Beschwerden von Kunden, entlassenen Mitarbeitern oder Mitbewerbern landet man schnell im Fokus der Aufsichtsbehörden für Datenschutz. Und dann hilft nur noch der Nachweis einer regelmäßigen aktuellen Dokumentation.

Handwerksbetriebe stehen vor der Herausforderung, die DSGVO-Vorgaben selbst umzusetzen. Bis zu 19 Mitarbeiter, die Daten digital verarbeiten, benötigen sie zwar noch keinen Datenschutzbeauftragten, müssen jedoch dennoch die Mindestanforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen einhalten und selbst dokumentieren.

Viele Kunden berichten uns, dass sie sich trotz besuchter Vorträge oft alleingelassen fühlen. Im Internet gibt es zwar viele Informationen und Mustervorlagen zum Datenschutz, doch diese lösen oft mehr Fragen, als sie beantworten. 

Vielleicht haben auch Sie schon viel Zeit investiert, ohne zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen. Einen externen Datenschutzbeauftragten zur Unterstützung zu beauftragen, kann kostspielig sein und bindet Sie langfristig an einen Dienstleister. Zudem sind viele dieser Experten oft nicht bereit, sich um kleinere Betriebe zu kümmern.

Sparen Sie Zeit, Nerven und Kosten! Lösen Sie Ihr Datenschutz-Problem auf die einfache Weise!

Sie nehmen sich lediglich 4 Stunden Zeit für einen unserer Berater und wir setzen gemeinsam mit Ihnen an Ihrem PC die notwendigen Dokumentationen um und kontrollieren Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen. Profitieren Sie von unserer 33-jährigen Erfahrung aus der praktischen IT-Unterstützung gerader Handwerksbetriebe.

Und das Ganze bequem online standortunabhängig. Sie müssen nichts für den Termin vorbereiten und wir werden auch alle Ihre Fragen beantworten.

Sie erhalten alle notwendigen Musterunterlagen und wir passen diese auch gleich gemeinsam auf Ihre Ansprüche an.

  • Erklärung und Script über die rechtlichen Anforderungen der DSGVO
  • Kompetente verständliche Schulung
  • Kontrolle der Webseite hinsichtlich Cookie-Banner und Datenschutzerklärung
  • Muster für die Informationspflicht bei persönlichen Kontakten (Art. 13 EU-DSGVO)
  • Erstellung der Checkliste der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 EU-DSGVO)
  • Erstellung Verfahren (Sicherheitskonzept) zur Kontrolle der Maßnahmen (Art. 32 EU-DSGVO)
  • Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten mit 80 Verfahren (Art. 30 EU-DSGVO)
  • Muster für Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 EU-DSGVO)
  • Mustervorlagen für Mitarbeiter: Information, Verpflichtung, Verbot privater E-Mail Nutzung etc.
  • Weitere Mustervorlagen bei Bedarf
  • regelmäßige Möglichkeit der Aktualisierung

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