DSGVO Erste Hilfe Koffer für Einzelunternehmer

Durch Beschwerden von Kunden oder Mitbewerbern landet man schnell im Fokus der Aufsichtsbehörden für Datenschutz. Und dann hilft nur noch der Nachweis einer regelmäßigen aktuellen Dokumentation.

Gerade Einzelunternehmer stehen vor der unlösbaren Aufgabe, die DSGVO-Bestimmungen ohne Hilfe umzusetzen.

Kunden bestätigen uns immer wieder, dass sie sich trotz bisher besuchter Vorträge alleingelassen fühlen. Im Internet findet der Selbstständige zwar viele Informationen rund um den Datenschutz und diverse Mustervorlagen, allerdings werfen diese meist mehr Fragen auf, als sie beantworten. Viele Stunden haben vielleicht auch Sie bereits investiert, ohne ein auch nur ansatzweise zufriedenstellendes Ergebnis. Einen externen Datenschutzbeauftragten zu engagieren ist größtenteils recht kostspielig und diese scheuen auch vor der Betreuung von kleinen Gewerbetreibenden zurück.

Sparen Sie Zeit, Nerven und Kosten! Lösen Sie Ihr Datenschutz-Problem auf die einfachste Weise!

Sie nehmen sich lediglich 4 Stunden Zeit für einen unserer Berater und wir setzen gemeinsam an Ihrem PC die notwendigen Dokumentationen um. Gleichzeitig prüfen wir auch Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen auf DSGVO-Konformität. Profitieren Sie von über 30 Jahren Erfahrung aus der praktischen IT-Unterstützung – gerader kleinster Unternehmen.

Und das Ganze bequem online standortunabhängig. Sie müssen nichts für den Termin vorbereiten und es werden auch alle Ihre Fragen beantwortet.

Sie erhalten alle notwendigen Musterunterlagen und wir passen diese auch gleich GEMEINSAM auf Ihre Ansprüche an.

Unsere Mustervorlagen im DSGVO-Erste-Hilfe-Koffer:

  • Erklärung und Script über die rechtlichen Anforderungen der DSGVO
  • Kompetente verständliche Schulung
  • Kontrolle der Webseite hinsichtlich Cookie-Banner und Datenschutzerklärung
  • Muster für die Informationspflicht bei persönlichen Kontakten (Art. 13 EU-DSGVO)
  • Erstellung der Checkliste der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 EU-DSGVO)
  • Erstellung Verfahren (Sicherheitskonzept) zur Kontrolle der Maßnahmen (Art. 32 EU-DSGVO)
  • Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten mit 60 Verfahren (Art. 30 EU-DSGVO)
  • Muster für Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 EU-DSGVO)
  • weitere Mustervorlagen bei Bedarf
  • regelmäßige Möglichkeit der Aktualisierung

Datenschutzhinweis

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