Interner oder externer Datenschutzbeauftragter: Die wichtigsten Gründe für Deine Entscheidung

08.07.2024

Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter die bessere Wahl für Dein Unternehmen ist. In unserer Podcastfolge 6 haben wir bereits erklärt, wann ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben ist. Falls Du diese Folge verpasst hast, empfehlen wir Dir, sie nachzuholen. Wenn Dein Unternehmen die Grenze von 20 Mitarbeitern überschreitet, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, musst Du einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Aber wer ist besser geeignet – ein interner Mitarbeiter oder ein externer Experte? In diesem Artikel beleuchten wir die Vor- und Nachteile beider Optionen, um Dir bei dieser wichtigen Entscheidung zu helfen.

1. Wann wird ein Datenschutzbeauftragter benötigt?

Ein Datenschutzbeauftragter wird dann benötigt, wenn ein Unternehmen bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllt, die im Datenschutzrecht festgelegt sind. Insbesondere tritt diese Verpflichtung ein, wenn ein Unternehmen mindestens 20 Personen beschäftigt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Diese Regelung basiert auf dem § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), wodurch Unternehmen rechtlich verpflichtet sind, die Daten ihrer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner zu schützen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu verarbeiten.

Unternehmen sammeln und verarbeiten immer mehr digital Daten, sei es durch Kundenmanagementsysteme, E-Mail-Marketing oder interne Personalverwaltung. Sobald die Schwelle von 20 Personen überschritten wird, die regelmäßig und automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, steigt die Komplexität und das Risiko von Datenschutzverletzungen erheblich an. Daher ist gerade bei größeren Firmen ein Datenschutzbeauftragter unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und um das Risiko von Datenpannen und den damit verbundenen Bußgeldern zu minimieren.

Darüber hinaus unterstützt ein Datenschutzbeauftragter auch dabei, interne Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass Datenschutzmaßnahmen effektiv und effizient umgesetzt werden. Dies beinhaltet die Schulung der Mitarbeiter, die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und die regelmäßige Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen. Ein gut geschulter Datenschutzbeauftragter kann wertvolle Ratschläge geben und sicherstellen, dass das Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Datenschutzgesetze bleibt.

Somit ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine sinnvolle Maßnahme, um das Vertrauen der Kunden zu stärken und die Datensicherheit im Unternehmen zu gewährleisten. Sollten Unternehmen, die die Grenze von 20 datenverarbeitenden Mitarbeitern erreichen, kommt man um die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht mehr drumrum.


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2. Vorteile eines internen Datenschutzbeauftragten

Ein interner Datenschutzbeauftragter bringt mehrere Vorteile mit sich, die ihn zu einer attraktiven Option für viele Unternehmen auf dem ersten Blick machen. Einer der offensichtlichsten Vorteile ist seine ständige Verfügbarkeit. Da er im Unternehmen selbst tätig ist, kann er jederzeit schnell reagieren, wenn Datenschutzfragen oder -probleme auftreten. Dies ermöglicht eine unmittelbare und flexible Unterstützung im Tagesgeschäft, was besonders in dringenden Fällen von großem Vorteil sein kann.

Ein weiterer bedeutender Vorteil ist das tiefgehende Verständnis des internen Datenschutzbeauftragten für die Unternehmensstrukturen und -prozesse. Er kennt die Abläufe, die Kultur und die spezifischen Herausforderungen des Unternehmens aus erster Hand. Dieses Wissen kann besonders nützlich sein, wenn es darum geht, Datenschutzrichtlinien effektiv und effizient zu implementieren. Er kann maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse und Besonderheiten des Unternehmens zugeschnitten sind.

Ein interner Datenschutzbeauftragter kann zudem als eine kosteneffiziente Lösung erscheinen, da er bereits im Unternehmen angestellt ist und keine zusätzlichen externen Beratungskosten anfallen. Diese Einsparungen können jedoch durch notwendige Schulungs- und Fortbildungskosten sowie den Zeitaufwand für die Erfüllung seiner Aufgaben relativiert werden. Dennoch ist die vermeintliche Kosteneffizienz oft ein entscheidender Faktor bei der Entscheidung für einen internen Datenschutzbeauftragten.

3. Nachteile eines internen Datenschutzbeauftragten

Trotz der Vorteile bringt ein interner Datenschutzbeauftragter auch einige Nachteile mit sich, die nicht ignoriert werden sollten. Einer der größten Nachteile ist der kontinuierliche Bedarf an Schulung und Weiterbildung. Datenschutzgesetze und -vorschriften ändern sich ständig, und es ist unerlässlich, dass der Datenschutzbeauftragte stets aktuelles Know-How hat. Dies erfordert regelmäßige Schulungen und Fortbildungen, die sowohl zeitaufwendig als auch kostspielig sein können.

Ein weiterer Nachteil ist das Risiko der Interessenkonflikte und die potenzielle Ablenkung von anderen Aufgaben. Oft wird ein interner Datenschutzbeauftragter zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben ernannt, was zu einer Überlastung führen kann. Diese Doppelbelastung kann die Effektivität sowohl in seinen regulären Aufgaben als auch in seinen Datenschutzverpflichtungen beeinträchtigen. Zudem hat ein interner Datenschutzbeauftragter einen besonderen Kündigungsschutz, was die Personalplanung erschweren kann.

Ein weiteres Problem ist die Abhängigkeit von einer einzelnen Person. Wenn der interne Datenschutzbeauftragte krank wird oder das Unternehmen verlässt, entsteht eine Lücke, die nicht sofort geschlossen werden kann. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, besonders wenn dringende Datenschutzfragen oder -probleme auftreten. Insgesamt muss bei der Entscheidung für einen internen Datenschutzbeauftragten sorgfältig abgewogen werden, ob die Vorteile die potenziellen Nachteile aufwiegen.

4. Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt zahlreiche Vorteile mit sich, die ihn zu einer attraktiven Wahl für viele Unternehmen machen. Einer der größten Vorteile ist das ständig aktuelle Fachwissen, das er mitbringt. Da sich ein externer Datenschutzbeauftragter ausschließlich auf Datenschutz spezialisiert, bleibt er stets auf dem neuesten Stand der Gesetze, Richtlinien und Best Practices. Dies gewährleistet, dass Dein Unternehmen immer mit den aktuellen Anforderungen konform ist und keine neuen Entwicklungen verpasst.

Ein weiterer Vorteil ist die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit eines externen Datenschutzbeauftragten. Er kann die internen Prozesse Deines Unternehmens objektiv beurteilen und Verbesserungspotenziale aufdecken, die ein interner Mitarbeiter möglicherweise übersieht. Diese externe Perspektive kann besonders wertvoll sein, um eingefahrene Strukturen zu hinterfragen und effizientere Datenschutzlösungen zu implementieren.

Zusätzlich bringt ein externer Datenschutzbeauftragter Erfahrung aus verschiedenen Unternehmen und Branchen mit. Diese breite Erfahrung ermöglicht es ihm, bewährte Verfahren zu identifizieren und innovative Ansätze einzubringen, die speziell auf die Bedürfnisse Deines Unternehmens zugeschnitten sind. Auch die Verfügbarkeit ist ein Pluspunkt: Externe Dienstleister haben in der Regel ein Team von Experten, das einspringen kann, wenn der primäre Ansprechpartner im Urlaub oder krank ist.

Schließlich kann die langfristige Kostenersparnis ein bedeutender Vorteil sein. Obwohl die anfänglichen Kosten für einen externen Berater höher erscheinen mögen, entfallen die laufenden Fortbildungskosten und der Zeitaufwand, den ein interner Datenschutzbeauftragter benötigt. Auf lange Sicht kann ein externer Datenschutzbeauftragter daher eine kosteneffiziente Lösung darstellen, insbesondere wenn die Risiken und Aufwände eines internen Mitarbeiters berücksichtigt werden.

5. Nachteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Trotz der zahlreichen Vorteile gibt es auch einige Nachteile, die mit der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten verbunden sind. Einer der offensichtlichsten Nachteile sind die initialen Kosten. Externe Dienstleister können teuer sein, insbesondere zu Beginn, wenn sie sich in die spezifischen Prozesse und Strukturen des Unternehmens einarbeiten müssen. Diese höheren Anfangskosten können für kleinere Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Ein weiterer Nachteil ist die begrenzte Verfügbarkeit und das potenzielle Fehlen von tiefem, unternehmensspezifischem Wissen. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist nicht täglich im Unternehmen präsent und kann somit nicht so schnell und flexibel auf dringende Datenschutzfragen reagieren wie ein interner Mitarbeiter. Diese Distanz kann zu Verzögerungen führen und die Effizienz bei der Bewältigung von Datenschutzproblemen beeinträchtigen.

Zudem besteht das Risiko, dass ein externer Datenschutzbeauftragter nicht alle Nuancen der internen Abläufe und der Unternehmenskultur kennt. Dies kann die Einbindung von Datenschutzmaßnahmen erschweren, da er sich auf allgemeine Umsetzungserfahrungen stützen muss, anstatt maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die perfekt auf das Unternehmen abgestimmt sind.

Schließlich kann die Abhängigkeit von einem externen Dienstleister auch ein Risiko darstellen. Sollte der externe Datenschutzbeauftragte plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen oder seine Dienstleistungen einstellen, steht das Unternehmen möglicherweise ohne ausreichenden Datenschutzsupport da, bis ein Ersatz gefunden ist. Diese Unsicherheiten und die Notwendigkeit eines zuverlässigen Notfallplan sollten bei der Entscheidung für einen externen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt werden.


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6. Vergleich der Kosten: Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter

Die Kosten sind ein entscheidender Faktor bei der Wahl zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten. Zunächst scheint ein interner Datenschutzbeauftragter kostengünstiger zu sein, da er bereits im Unternehmen angestellt ist. Diese vermeintliche Kostenersparnis wird jedoch durch verschiedene Faktoren relativiert. Ein interner Datenschutzbeauftragter erfordert regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen, um auf dem aktuellen Stand der Datenschutzgesetze zu bleiben. Außerdem kann er in der Zeit der Datenschutzaufgaben seinen anderen Tätigkeiten nicht nachgehen. Dieser Stundenausfall muss auch berücksichtigt werden. 

Auf der anderen Seite stehen die anfänglich höheren Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten. Externe Dienstleister verlangen in der Regel eine monatliche oder jährliche Pauschalgebühr, die aufgrund ihrer Spezialisierung und ihres Fachwissens höher ausfallen kann. Diese Kosten können jedoch langfristig durch die Vermeidung von Schulungs- und Fortbildungskosten sowie durch die Effizienzgewinne, die ein externer Experte mitbringt, ausgeglichen werden.

Ein weiterer Aspekt ist die Flexibilität der Kostenstruktur. Interne Datenschutzbeauftragte verursachen regelmäßige Personalkosten und Schulungsaufwendungen, die schwer vorhersehbar sind. Externe Dienstleister bieten oft transparente und vorhersehbare Kostenmodelle, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Budgets genau zu planen und unerwartete Ausgaben zu minimieren.

Letztlich sollten Unternehmen bei der Entscheidung zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten nicht nur die unmittelbaren Kosten, sondern auch die langfristigen Vorteile und Einsparungen berücksichtigen. Ein sorgfältiger Kostenvergleich und die Abwägung der individuellen Bedürfnisse des Unternehmens sind entscheidend, um die richtige Wahl für eine effektive Datenschutzstrategie zu treffen.


7. Entscheidungsfindung: Intern oder extern?

Die Entscheidung, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter die beste Wahl für ein Unternehmen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Ein interner Datenschutzbeauftragter bietet den Vorteil der Nähe zum Unternehmen und kennt die internen Abläufe und Kulturen gut. Dadurch kann er schnell auf Datenschutzfragen reagieren und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln. 

Auf der anderen Seite bietet ein externer Datenschutzbeauftragter spezialisiertes Fachwissen und bleibt durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen. Er bringt eine objektive Perspektive ein und kann bewährte Praktiken aus anderen Branchen einführen. Trotz höherer anfänglicher Kosten können langfristig Einsparungen durch den Wegfall interner Schulungs- und Personalressourcen sowie die erhöhte Flexibilität und Verfügbarkeit eines Expertenteams entstehen.

Die individuellen Bedürfnisse und Ressourcen des Unternehmens spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahl zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten. Unternehmen sollten eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, um die langfristigen Auswirkungen und potenziellen Vorteile beider Optionen abzuwägen. Letztlich geht es darum, eine Lösung zu finden, die nicht nur den aktuellen Datenschutzanforderungen entspricht, sondern auch zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen antizipiert und effektiv bewältigt.

Fazit

Die Entscheidung für einen Datenschutzbeauftragten, sei es intern oder extern, ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung und sollte sorgfältig getroffen werden. Beide Optionen bieten ihre eigenen Vor- und Nachteile, die je nach Unternehmensstruktur, Größe und Bedürfnissen variieren können. 

Unabhängig von der gewählten Option ist entscheidend, dass der Datenschutzbeauftragte über die notwendige Fachkompetenz verfügt und das Unternehmen aktiv unterstützt, um Datenschutzrichtlinien effektiv umzusetzen. Eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse und die Berücksichtigung der individuellen Unternehmensbedürfnisse sind unerlässlich, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Abschließend ist es ratsam, frühzeitig einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen und sicherzustellen, dass er oder sie kontinuierlich geschult wird, um mit den sich ändernden rechtlichen Anforderungen Schritt zu halten. Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Vertrauensfaktor für Kunden und Geschäftspartner. Durch die richtige Wahl und eine proaktive Herangehensweise kann ein Unternehmen nicht nur die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherstellen, sondern auch langfristiges Vertrauen und Erfolg fördern.

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