Die digitale Zeiterfassung – Fluch oder Segen?

07.01.2026

Die moderne Arbeitswelt verändert sich rasant, und mit ihr steigen auch die Anforderungen an eine transparente und rechtssichere Arbeitszeiterfassung. Während früher einfache Stundenzettel oder eine Excel-Liste ausreichten, hat der Gesetzgeber inzwischen klare Vorgaben geschaffen, die Unternehmen verpflichten, Arbeitszeiten korrekt, unveränderbar und zuverlässig zu dokumentieren. Besonders für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Betriebe mit Außendienst stellt dies eine Herausforderung dar: Welche Tools dürfen eingesetzt werden? Welche Rolle spielt der Datenschutz? Und wie lässt sich eine Lösung finden, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch das Vertrauen der Mitarbeitenden stärkt?

Genau diese Fragestellungen stehen im Mittelpunkt dieses Artikels. Die Inhalte basieren auf der Podcastfolge aus dem DSGVO Erste Hilfe Koffer und greifen die wichtigsten Aspekte praxisnah auf. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen und aufzuzeigen, wie digitale Zeiterfassung nicht zum Risiko, sondern zu einem echten Vorteil werden kann. Denn Datenschutz muss kein Hindernis sein – vielmehr bietet er die Chance, faire und transparente Prozesse zu etablieren. Im Folgenden gehen wir Schritt für Schritt durch die wesentlichen Punkte, beleuchten typische Stolperfallen und zeigen, wie Unternehmen datenschutzkonforme Lösungen erfolgreich umsetzen.

1. Warum digitale Zeiterfassung heute verpflichtend ist

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist klar: Unternehmen müssen ein System einsetzen, das Arbeitszeiten zuverlässig und manipulationssicher dokumentiert. Eine einfache Excel-Tabelle oder händisch geführte Liste reicht nicht mehr aus, denn diese Dokumentationen können nachträglich verändert werden – und genau das ist aus rechtlicher Sicht unzulässig. Digitale Systeme hingegen bieten eine unveränderbare Protokollierung, klare Nachweise und die Möglichkeit, Arbeitszeiten jederzeit nachvollziehbar auszuwerten.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Auswahl des richtigen Tools ist entscheidend. Gleichzeitig müssen Unternehmen sicherstellen, dass die erfassten Zeiten ausschließlich dem gesetzlich definierten Zweck dienen – nämlich der Dokumentation der Arbeitszeit. Eine allgemeine Überwachung der Mitarbeitenden ist nicht erlaubt. Viele Arbeitgeber möchten jedoch nachvollziehen können, ob ihre Teams zuverlässig arbeiten, insbesondere im Homeoffice oder Außendienst. Genau hier beginnt die Herausforderung: zwischen notwendiger Erfassung und unzulässiger Kontrolle sauber zu unterscheiden. Die Einführung eines Zeiterfassungssystems sollte daher nicht spontan erfolgen, sondern gut überlegt sein. Nur so lassen sich sowohl die arbeitsrechtlichen Vorgaben als auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Videoüberwachung
Videoüberwachung
2. Datenschutzkonforme Umsetzung – die wichtigsten Grundsätze

Die DSGVO gibt klare Rahmenbedingungen vor, die bei der digitalen Zeiterfassung unbedingt eingehalten werden müssen. Grundlage ist immer der Zweck: Arbeitszeiten dürfen ausschließlich zur Kontrolle gesetzlicher Arbeitszeitvorgaben genutzt werden. Aus den Daten dürfen jedoch niemals persönliche Verhaltensprofile entstehen – eine Rundumüberwachung ist streng verboten.

Ebenso wichtig ist der Grundsatz der Datenminimierung. Das bedeutet, dass nur die Daten erfasst werden dürfen, die für die Dokumentation wirklich notwendig sind. Darüber hinaus sind transparente Informationen für die Mitarbeitenden Pflicht: Sie müssen nachvollziehen können, welche Daten erhoben werden, wie lange sie gespeichert werden und wer Einsicht in die Auswertungen erhält.

Auch Löschfristen sind zu berücksichtigen. Daten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert bleiben, sondern müssen nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Unternehmen müssen außerdem ein Rollen- und Rechtemanagement einrichten, das sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten erhalten. Zusätzlich sind technische und organisatorische Maßnahmen erforderlich, die den Schutz der Daten gewährleisten, etwa Verschlüsselung oder gesicherte Server. Datenschutzkonforme Zeiterfassung bedeutet daher weit mehr, als nur ein Tool auszuwählen – sie ist ein ganzheitlicher Prozess, der sorgfältig geplant werden muss.

3. Digitale Zeiterfassung im Homeoffice und in der Cloud

Mit der zunehmenden Bedeutung von Homeoffice stehen Arbeitgeber vor der Frage, wie Zeiterfassung außerhalb des Unternehmensstandorts sicher und rechtskonform umgesetzt werden kann. Viele Tools arbeiten cloudbasiert, was den Vorteil hat, dass Mitarbeitende von überall aus ihre Zeiten erfassen können. Gleichzeitig bringt die Cloud aber besondere Datenschutzanforderungen mit sich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Anbieter in der EU sitzt oder zumindest DSGVO-konforme Garantien bietet. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist zwingend erforderlich, ebenso wie eine klare technische Trennung zwischen verschiedenen Nutzerkonten.

Wichtig ist außerdem, dass die Zeiterfassung nicht zu einer versteckten Überwachung führt. Auch im Homeoffice muss jederzeit klar sein, wann und wie Daten erfasst werden. Ein Knopfdruck zum Starten und Stoppen der Arbeitszeit ist unproblematisch – eine automatische Hintergrundüberwachung jedoch nicht. Transparenz und Freiwilligkeit sind die zentralen Kriterien. Wenn Daten über Cloud-Server laufen, muss der Arbeitgeber prüfen, welche weiteren Informationen möglicherweise übertragen werden und wie diese abgesichert sind. Datenschutz im Homeoffice ist kein Randthema mehr, sondern ein fester Bestandteil moderner Arbeitsprozesse.

4. GPS-Tracking: Erlaubt, verboten oder nur eingeschränkt möglich?

Besonders kritisch aus Datenschutzsicht ist die Verbindung von Zeiterfassung und GPS-Tracking. Viele Unternehmen möchten nachvollziehen, wo sich Fahrzeuge oder Außendienstmitarbeitende befinden. Das Gesetz zieht hier jedoch eine klare Grenze: Arbeitszeiterfassung und Standortüberwachung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Während Zeiterfassung notwendig und erlaubt ist, ist eine permanente Standortüberwachung unzulässig.

GPS-Tracking darf nur während der tatsächlichen Arbeitszeit stattfinden – niemals davor und niemals danach. Beschäftigte müssen die Möglichkeit haben, das Tracking auszuschalten, wenn sie ein Firmenfahrzeug privat nutzen oder sich in der Pause befinden. Sobald der Standort in Echtzeit sichtbar ist, besteht ein erhebliches Risiko, dass unerlaubte Verhaltensprofile erstellt werden könnten. Deshalb ist selbst eine Einwilligung der Mitarbeitenden oft nicht ausreichend, da diese im Arbeitsverhältnis selten wirklich freiwillig ist.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder grobe Pflichtverletzung besteht. In solchen Fällen kann ein kurzzeitiges Tracking erlaubt sein, jedoch ausschließlich für diesen eng definierten Zweck. Für den generellen Einsatz im Alltag gilt daher: GPS-Tracking sollte immer auf das absolut Notwendige beschränkt werden – und niemals zur permanenten Kontrolle genutzt werden.

5. Betriebsrat, Transparenz & Dokumentationspflichten

Wenn ein Unternehmen einen Betriebsrat hat, ist dessen Einbindung zwingend erforderlich. Eine Zeiterfassung betrifft das Verhalten der Mitarbeitenden, deswegen darf eine Einführung nie ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgen. Gemeinsam sollten klare Regeln festgehalten werden, etwa in einer Betriebsvereinbarung, die festlegt, wie das System funktioniert, welche Daten erhoben werden und wie diese genutzt werden dürfen.

Darüber hinaus muss jedes Unternehmen umfassende Dokumentationspflichten erfüllen. Dazu gehören die technische Beschreibung des Tools, die Datenschutzinformationen für Mitarbeitende, die Löschkonzepte sowie die internen Verantwortlichkeiten. Gerade bei GPS-Tracking ist oft eine Datenschutzfolgenabschätzung notwendig, da hier besonders sensible Bereiche betroffen sind.

Transparenz ist der Schlüssel zu einer vertrauensvollen Einführung. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeitenden frühzeitig informieren, Schulungen anbieten und offen darüber sprechen, wie die Daten verarbeitet werden. Wenn Beschäftigte verstehen, dass es nicht um Überwachung geht, sondern um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, erhöht das die Akzeptanz erheblich. Unternehmen schaffen damit nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch ein stabiles Fundament für moderne und faire Arbeitsbedingungen.


Du möchtest Deinen Datenschutz innerhalb von 4 Stunden erledigen?

Exklusiv für Solo und Kleinunternehmen bis 19 Mitarbeiter im Büro


6. Fazit: Rechtssicherheit und Vertrauen durch klare Regeln

Digitale Zeiterfassung kann sowohl Fluch als auch Segen sein – je nachdem, wie sie umgesetzt wird. Ein unüberlegter Einsatz oder unpassende Tools können schnell zu Datenschutzproblemen führen und das Vertrauen der Mitarbeitenden gefährden. Gleichzeitig bietet eine rechtssichere Lösung viele Vorteile: Sie schafft Klarheit, unterstützt die Organisation von Arbeitsprozessen und hilft Unternehmen, gesetzliche Vorgaben zuverlässig zu erfüllen.

Wichtig ist, die richtige Balance zu finden. Moderne Zeiterfassungssysteme dürfen nicht zur Überwachung werden, sondern müssen auf Transparenz, Zweckbindung und Fairness beruhen. Arbeitgeber sollten ihre Teams einbeziehen, passende Anbieter sorgfältig auswählen und alle datenschutzrechtlichen Vorgaben konsequent einhalten. Gerade GPS-Tracking erfordert besondere Vorsicht und darf nur in eng begrenztem Rahmen eingesetzt werden.

Mit einer guten Vorbereitung, klaren internen Regeln und regelmäßigen Schulungen lässt sich digitale Zeiterfassung datenschutzkonform und effizient gestalten. So entsteht ein System, das nicht nur rechtlich einwandfrei funktioniert, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden stärkt. Datenschutz wird damit nicht zur Hürde, sondern zu einem wichtigen Bestandteil moderner Unternehmensführung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder wollen Ihr Unternehmen generell DSGVO-fit machen? Nehmen Sie einfach hier Kontakt mit uns auf!

Haben Sie diese Artikel bereits gelesen?

„Wir sind die Ersten im Datenschutzdschungel, die ausschließlich auf Solo- und Kleinunternehmen spezialisiert sind und es gemeinsam mit ihnen innerhalb von 4 Stunden einfach und verständlich umsetzen!

Bereits seit 1991 schützen wir unsere Kunden vor Datenverlusten!“

TTDSG
TTDSG

0Noch keine Kommentare

Ihr Kommentar
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z. B. Brevo (sendinblue) welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen