29.12.2025
Videoüberwachung gehört inzwischen zu den häufigsten Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen – doch selten wird sie richtig umgesetzt. Zwischen modernen technischen Möglichkeiten, hohen Erwartungen an Sicherheit und strengen Datenschutzvorgaben entsteht schnell ein komplexes Spannungsfeld, das Unternehmer häufig unterschätzen. Der Markt ist voller günstiger Kameralösungen, die mit schnellen Installationen, smarter KI oder unkomplizierter App-Steuerung werben. Doch genau hier beginnen viele Herausforderungen: Wo landen eigentlich die Daten? Welche Funktionen sind in Deutschland zulässig? Und was passiert, wenn die Aufsichtsbehörde plötzlich nachfragt?
Die Nachfrage nach professionellen Lösungen steigt spürbar, denn Unternehmen haben oft ganz unterschiedliche Ziele. Während einige Betriebe vor allem ihr Gelände vor unbefugtem Zutritt schützen wollen, benötigen andere präzise Bilddaten zur Dokumentation von Warenbewegungen. Wieder andere möchten Fehlverhalten vermeiden oder Risiken frühzeitig erkennen – ohne dabei versehentlich die Privatsphäre ihrer Mitarbeitenden zu verletzen. Gleichzeitig wird die Technik immer ausgefeilter: KI-gestützte Analysen erkennen nicht nur Bewegungen, sondern auch Verhaltensmuster, Schutzausrüstung oder sicherheitsrelevante Situationen. Ohne das passende Konzept kann diese Leistungsfähigkeit jedoch schnell zum Risiko werden.
Ein professioneller Blick von außen hilft daher nicht nur bei der Auswahl geeigneter Technik, sondern schützt auch vor Fehlentscheidungen, die teuer werden können. Denn falsch installierte Kameras führen nicht nur zu schlechter Bildqualität oder Fehlalarmen – sie können zu Bußgeldern, Beschwerden oder im schlimmsten Fall sogar zu einem kompletten Rückbau der Anlage führen. Dieser Artikel zeigt im Interview mit Dennis Pulver der SecuTel GmbH, worauf Unternehmen achten sollten, welche Fehler besonders häufig sind und wie sich Technik und Datenschutz erfolgreich verbinden lassen.
Die Anforderungen an Sicherheit steigen in vielen Unternehmen. Besonders Betriebe mit hohem Warenwert, großen Außenflächen oder sensiblen Bereichen stehen vor der Herausforderung, die Risiken sowohl für Mitarbeiter als auch für das eigene Eigentum möglichst gering zu halten. Moderne Videoüberwachung bietet genau dafür Lösungen, die weit über eine reine Aufzeichnung hinausgehen. Durch leistungsstarke Bilderkennung, intelligente Bewegungsanalysen und automatisierte Alarmierungen kann eine Kamera heute ähnlich funktionieren wie eine Alarmanlage – nur eben in visueller Form.
Viele Unternehmen setzen Videoüberwachung inzwischen gezielt ein, um Vorkommnisse schneller zu erkennen und Entscheidungen besser nachvollziehen zu können. Gerade im Außenbereich ermöglichen Systeme mit KI und Wärmebildtechnik zuverlässige Erkennung von Bewegung – unabhängig von Wetter, Lichtverhältnissen oder Entfernung. Diese Technik ist besonders wertvoll, wenn klassische Alarmanlagen an ihre Grenzen stoßen oder wenn große Flächen überwacht werden müssen. Hinzu kommt, dass Kameras zunehmend in bestehende Sicherheitssysteme, Zutrittslösungen und Betriebsabläufe eingebunden werden können, was die Effizienz deutlich steigert.
Doch trotz aller Vorteile bleibt die Frage der Zulässigkeit für Dennis Pulver entscheidend. Videoüberwachung darf nicht zur Mitarbeitendenkontrolle missbraucht werden, und sie ist nur dann erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse nachweisbar ist. Das bedeutet: Eine Kamera allein aus "Vorsicht" zu installieren, reicht meist nicht aus. Unternehmen brauchen klare Ziele, transparente Prozesse und dokumentierte Gründe, damit die Anlage nicht zur rechtlichen Stolperfalle wird. Genau deshalb ist die Kombination aus moderner Technik und fundiertem Datenschutzwissen so wichtig.

Videoüberwachung kann ein wertvolles Sicherheitsinstrument sein – aber nur dort, wo es wirklich notwendig und verhältnismäßig ist. Unternehmen, die regelmäßig von Diebstählen oder Sachbeschädigungen betroffen sind, profitieren in der Regel von einer gut geplanten Anlage. Besonders dann, wenn die Vorfälle dokumentiert und sogar polizeilich gemeldet wurden. Aufsichtsbehörden achten nämlich genau darauf, ob ein berechtigter Verdacht vorliegt. Wurden Vorfälle tatsächlich angezeigt, hilft sogar das Aktenzeichen dabei, die Verhältnismäßigkeit zu belegen und eine Kamera rechtlich zu rechtfertigen.
Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen lediglich „aus Interesse“ überwachen möchte oder wenn keinerlei Vorfälle bekannt sind. In solchen Fällen fordern die Datenschutzbehörden regelmäßig mildere Mittel: bessere Schlösser, klare Prozesse oder organisatorische Maßnahmen. Auch der häufig genannte Satz „Ich möchte nur sehen, was im Lager passiert“ reicht nicht aus, denn eine unkonkrete Kontrollabsicht ist datenschutzrechtlich problematisch. Besonders kritisch wird es, wenn Mitarbeitende dadurch unbemerkt mitüberwacht werden oder wenn Kameras auf Zugänge, Arbeitsplätze oder Pausenbereiche gerichtet sind.
Nicht geeignet ist Videoüberwachung zudem für Unternehmen, die keinerlei klare Zielsetzung haben. Wer lediglich technische Möglichkeiten interessant findet, läuft Gefahr, ein System zu installieren, das auf den ersten Blick beeindruckt, aber praktisch keine datenschutzkonforme Anwendung hat. Unter anderem eben auch, wenn die Technik dann nicht für das Ziel ausreichend ist. Diese "Schnellkäufe" kennt Herr Pulver oft genug, wenn Systeme installiert werden, ohne kompetente Partner einzubinden. Noch problematischer wird es, wenn Audioaufnahmen gemacht werden oder versteckte Kameras im Einsatz sind – diese sind nahezu immer unzulässig. Auch für Privatpersonen gelten Einschränkungen: Kameras dürfen nicht auf öffentliche Bereiche gerichtet sein und keine Nachbargrundstücke erfassen. Wer Videoüberwachung sinnvoll einsetzen möchte, braucht daher ein sauberes Konzept und eine saubere Begründung.
Einer der größten Fehler, den Unternehmen machen, besteht darin, Kameras einfach zu kaufen und anzubringen, ohne vorher eine professionelle Planung durchzuführen. Oft werden Anlagen installiert, die technisch zwar beeindruckend aussehen, aber für den jeweiligen Zweck völlig ungeeignet sind. Häufig zu sehen sind Kameras, die einen extrem weiten Bereich abdecken sollen, dabei aber weder ausreichend Auflösung noch die passende Linse besitzen. Das Ergebnis: unscharfe Bilder, kaum verwertbare Aufnahmen und eine Überwachung, die ihr Ziel verfehlt.
Ein weiterer typischer Fehler betrifft die Nutzung falscher Technologien. Viele günstige Lösungen aus dem Internet setzen ausschließlich auf WLAN oder Cloud-Dienste. Das klingt zwar bequem sagt Dennis Pulver, führt aber oft zu instabilen Verbindungen, Datenverlust oder sogar Sicherheitsrisiken, weil die Daten in ausländischen Clouds gespeichert werden. Für Unternehmen ist das ein ernstes Problem, denn ohne zuverlässige Verbindung entstehen Lücken in der Aufzeichnung – etwas, das sowohl technisch als auch datenschutzrechtlich kritisch ist.
Auch falsch konfigurierte Systeme werden häufig zum Problem. Besonders schwenkbare PTZ-Kameras können Datenschutzverantwortlichen schnell Kopfzerbrechen bereiten, wenn sie nicht korrekt eingeschränkt oder verpixelt werden. Ebenso kritisch sind Systeme, die mehr Daten sammeln, als zulässig ist – etwa durch Analysefunktionen, die in Deutschland nicht erlaubt sind. Hinzu kommt der organisatorische Aspekt: Ohne klare Zuständigkeiten, ein Berechtigungskonzept oder regelmäßige Überprüfungen entstehen schnell Sicherheitslücken. Wer all diese Fehler vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen und auf eine fachgerechte Installation setzen.
Die aktuelle Entwicklung in der Videoüberwachung zeigt deutlich, wie stark Technik und Datenschutz inzwischen miteinander verbunden sind. Moderne Kameras können weit mehr als nur ein Bild aufnehmen. KI-gestützte Videoanalyse erkennt Kleidungsmerkmale, Bewegungsmuster oder sicherheitsrelevante Situationen in Echtzeit. Viele Systeme unterscheiden automatisch zwischen Personen, Fahrzeugen oder Tieren, was Fehlalarme reduziert und Abläufe effizienter macht. In industriellen Bereichen können Kameras sogar überwachen, ob Mitarbeitende ihre Schutzausrüstung korrekt tragen – ohne dass dabei Gesichter oder andere personenbezogene Merkmale gespeichert werden müssen.
Besonders interessant im Hinblick auf Datenschutz sind Thermalkameras. Diese Geräte liefern keine klassischen Bilder, sondern abstrahierte Wärmeinformationen, die nur Umrisse oder Bewegungen sichtbar machen. Dadurch bleibt die Identität der Personen vollständig anonym, während gleichzeitig eine zuverlässige Erkennung möglich ist – selbst über große Entfernungen oder bei schwierigen Lichtverhältnissen. Für viele Unternehmen ist das die perfekte Lösung, um Sicherheit und Datenschutz optimal miteinander zu verbinden.
Dennoch darf man nicht vergessen, dass nicht jede Analysefunktion erlaubt ist. Viele in Asien produzierte Kameras enthalten standardmäßig Verhaltensanalysen, Gesichtserkennung oder sogar Ganganalysen, die in Europa strikt verboten sind. Für Verbraucher sind diese Unterschiede kaum sichtbar, weshalb professionelle Beratung so wichtig ist. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die eingesetzte Technik leistungsfähig ist, ohne Datenschutzgesetze zu verletzen. Moderne Systeme bieten enorme Möglichkeiten – entscheidend ist jedoch, dass sie verantwortungsvoll und konform eingesetzt werden.
Wer Videoüberwachung einsetzt, muss mit detaillierten Anforderungen der Aufsichtsbehörden rechnen. Bereits im Vorfeld müssen Unternehmen dokumentieren, warum eine Kamera notwendig ist, welche Ziele verfolgt werden und welche mildere Maßnahmen geprüft wurden. Besonders wichtig: Liegen konkrete Vorfälle vor, müssen diese nachweisbar sein – idealerweise mit polizeilichem Aktenzeichen. Fehlt dieser Nachweis, wird eine Kamera oft als unverhältnismäßig eingestuft, vor allem wenn Mitarbeiterbereiche betroffen sind oder alternative Maßnahmen möglich gewesen wären.
Die Behörden prüfen außerdem sehr genau, welche Technik eingesetzt wird. Dazu gehören Auflösung, Brennweite, Kameratyp, möglicher Schwenkbereich, vorhandene KI-Funktionen und natürlich die Speicherdauer der Aufnahmen. Ebenso zentral sind Hinweisschilder, technische Zugriffskontrollen und ein Berechtigungskonzept. Unternehmen müssen erklären können, wer wann Zugriff hat, wie Aufnahmen gelöscht werden und wie verhindert wird, dass Unbefugte mitfilmen oder Einstellungen verändern. Auch die Frage, ob lokal oder in der Cloud gespeichert wird, ist ein wichtiger Prüfpunkt – lokale Lösungen werden häufig bevorzugt.
Nicht zuletzt erwarten die Behörden einen vollständigen Grundstücks- oder Gebäudeplan, in dem jede Kamera mit Blickrichtung, Winkel und Erfassungsbereich dokumentiert ist. Ohne dieses visuelle Konzept lässt sich die Verhältnismäßigkeit kaum beurteilen. Unternehmen, die unvorbereitet geprüft werden, stehen hier oft vor Problemen. Ein durchdachtes Konzept schützt daher nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern spart langfristig Zeit, Ärger und Kosten – insbesondere wenn es gemeinsam mit Technikexperten und Datenschutzbeauftragten erstellt wird.
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Ein durchdachtes Videokonzept beginnt nicht mit der Auswahl der Kamera, sondern mit der Frage nach dem Ziel sagt Herr Pulver: Soll das Gelände geschützt werden? Geht es um Diebstahlprävention im Lager? Oder braucht das Unternehmen eine zuverlässige Dokumentation bestimmter Prozesse? Erst wenn dieses Ziel eindeutig definiert ist, kann ein System entwickelt werden, das sowohl technisch als auch datenschutzrechtlich passt. Professionelle Anbieter analysieren dafür das gesamte Gelände oder Gebäude, messen Entfernungen, bewerten Lichtverhältnisse und berechnen, welche Auflösung und welche Objektive benötigt werden.
Der Vorteil einer solchen Planung liegt nicht nur in der besseren Technik. Unternehmen erhalten eine vollständige Dokumentation, die sie im Fall einer behördlichen Prüfung direkt vorlegen können. Dazu gehören detaillierte Pläne, technische Beschreibungen, Angaben zu Speicherdauer, Zugriffen und verwendeten KI-Funktionen. Zudem werden mögliche Risiken bereits im Vorfeld erkannt und ausgeschlossen, etwa ungeeignete Blickwinkel oder zu große Erfassungsbereiche. Das reduziert das Risiko von Beschwerden durch Mitarbeitende oder Kunden erheblich.
Hinzu kommt: Professionelle Systeme arbeiten zuverlässiger. Sie verwenden in der Regel keine instabilen WLAN-Verbindungen, sondern setzen auf verkabelte Installationen und lokale Speicherung – beides Punkte, die auch die Aufsichtsbehörden positiv bewerten. Unternehmen profitieren von stabilen Bildern, weniger Fehlalarmen und einer Technik, die auch langfristig erweitert oder angepasst werden kann. Ein gutes Videokonzept ist daher nicht nur eine technische Lösung, sondern ein strategisches Sicherheitsprojekt, das Transparenz schafft und gleichzeitig die Privatsphäre schützt.
Videoüberwachung kann für Unternehmen ein wertvolles und leistungsstarkes Sicherheitswerkzeug sein – vorausgesetzt, sie wird richtig eingesetzt. Moderne Technik bietet beeindruckende Möglichkeiten, doch nur ein professionell geplantes System erfüllt gleichzeitig die Anforderungen von Sicherheit, Zuverlässigkeit und Datenschutz. Fehlentscheidungen entstehen häufig dort, wo Technik ohne Konzept oder ohne Fachwissen installiert wird. Das führt nicht nur zu schlechter Bildqualität, sondern auch zu unnötigen Risiken und Kosten.
Wer von Anfang an auf eine fundierte Beratung setzt, spart sich später viel Ärger. Ein klares Ziel, die passende Technik, ein sauber dokumentiertes Konzept und eine datenschutzkonforme Umsetzung bilden die Grundlage für eine funktionierende Lösung. Gleichzeitig wird Transparenz gegenüber Mitarbeitenden und Behörden geschaffen – ein Punkt, der immer wichtiger wird. Und nicht zuletzt profitieren Unternehmen von einem System, das verlässlich arbeitet, Prozesse unterstützt und ihnen ein echtes Sicherheitsgefühl vermittelt.
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