DSGVO und Aufbewahrungsfristen: Aufbewahrungsfristen klammheimlich geändert

24.03.2025

Datenschutz ist kein trockener Pflichtbegriff – er ist eine Chance, Ordnung und Sicherheit in Ihr Unternehmen zu bringen. Gerade für Solo-Unternehmer, Freiberufler und kleine Unternehmen ist es essenziell, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen im Blick zu behalten. Und da kommt im Oktober 2024 ein neues Gesetz um die Ecke: das Bürokratieentlastungsgesetz. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Neuerungen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes richtig umsetzen und gleichzeitig von einem strukturierten Datenmanagement profitieren können.

1. Datenschutz und DSGVO – Ein Muss für kleine Unternehmen und Selbständige

Datenschutz und DSGVO sind zentrale Themen, die gerade für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler unverzichtbar sind. In unserem Podcast „Datenschutz im Ohr – DSGVO Erste Hilfe Koffer“ beleuchten wir praxisnah, wie wichtige Aspekte wie Aufbewahrungsfristen und ein strukturiertes Datenmanagement zum Erfolg beitragen können. 

Besonders das neue Bürokratieentlastungsgesetz hat das Spiel verändert, indem es bestehende Regelungen zu Aufbewahrungsfristen anpasst – was einerseits zu Verwirrung führt, andererseits aber auch neue Chancen in puncto Compliance eröffnet. 

In diesem Blog erfahren Sie, welche Fristen für Dokumente wie Rechnungen, Angebote und Bewerbungsunterlagen gelten und warum ein durchdachtes Löschkonzept essenziell ist. Wir geben Ihnen Hinweise, wie Sie Ihre Daten nicht nur sicher speichern, sondern auch effizient organisieren. So schaffen Sie die Grundlage für ein Datenmanagement, das den Herausforderungen des modernen Datenschutzes gerecht wird. 

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2. Grundlagen der Aufbewahrungsfristen im Datenschutz

Die Aufbewahrungsfristen sind ein zentraler Baustein im Datenschutz und ein essenzielles Element der DSGVO, das auch kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler betrifft und oft vor Herausforderungen stellt. Diese gesetzlichen Vorgaben regeln, wie lange verschiedene Dokumente wie Rechnungen, Angebote, Lohnbescheide oder Bewerbungsunterlagen aufbewahrt werden müssen. Oft wird die 10-Jahres-Frist als Standard genannt – wobei diese Frist ab dem Zeitpunkt des endgültigen Steuerbescheids gilt, was zu verlängerten Aufbewahrungszeiten führen kann. 

Gleichzeitig sorgt das neue Bürokratieentlastungsgesetz für Abwechslung: Bei Einzelunternehmern ohne Bilanzierungspflicht reduziert sich die Frist auf 8 Jahre. Daher ist ein strukturiertes Datenmanagement und ein durchdachtes Löschkonzept unerlässlich, um gesetzliche Compliance sicherzustellen und zugleich den administrativen Aufwand zu minimieren. 

Die gesetzlichen Grundlagen aus der Abgabenordnung und dem Handelsgesetzbuch bieten dabei wichtige Orientierungspunkte. Mit dem richtigen Ansatz gelingt es, die Herausforderungen der Aufbewahrungsfristen zu meistern und Ihre Daten effizient zu organisieren. Ein klares Konzept mit Übersichten Ihrer Datenkategorien hilft da ungemein. 

3. Neuerungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz

Das Bürokratieentlastungsgesetz bringt signifikante Neuerungen im Bereich des Datenschutzes, die auch kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler betreffen. Während bisher vielfach eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist als Standard galt, ermöglicht das neue Gesetz für Einzelunternehmer ohne Bilanzierungspflicht eine Verkürzung auf 8 Jahre – eine Änderung, die den administrativen Aufwand reduzieren kann, aber auch Lagerflächen für Aktenordner frei räumt. 

Gleichzeitig bleiben jedoch Unternehmen mit Jahresabschlüssen, wie GmbHs und GbRs, weiterhin an die 10-Jahres-Frist gebunden, um im Falle von Steuerprüfungen alle erforderlichen Belege lückenlos nachweisen zu können. Diese differenzierte Regelung unterstreicht die Komplexität des Datenschutzes und der DSGVO, weshalb ein durchdachtes Löschkonzept und ein strukturiertes Datenmanagement unerlässlich sind. 

Daher sollten sich Unternehmen erstmal bewusst sein, welche Rechtsform haben sie und wie lang müssen sie nun welche Daten aufbewahren:

  • Reduzierte Frist: Viele Dokumente müssen nun nur noch 8 Jahre statt 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Abweichende Regelungen: Bei Unternehmen, die Jahresabschlüsse erstellen (z. B. GmbHs), bleibt die 10-Jahres-Frist weiterhin bestehen, da die zugehörigen Belege für die Steuerprüfung benötigt werden.
  • 4. Praktische Umsetzung im Unternehmen

    Die praktische Umsetzung im Unternehmen ist ein entscheidender Schritt, um den Anforderungen der DSGVO und den neuen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes gerecht zu werden. Zunächst ist es wichtig, eine detaillierte Übersicht aller relevanten Dokumente zu erstellen und diese den jeweiligen Aufbewahrungsfristen zuzuordnen – von Rechnungen und Angeboten bis hin zu Bewerbungsunterlagen. 

    Mit diesem systematischen Ansatz können Sie nicht nur die Compliance sicherstellen, sondern auch langfristig administrative Aufwände reduzieren. Die regelmäßige Überprüfung und Bereinigung Ihrer Daten hilft dabei, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und den Datenschutz nachhaltig in Ihrem Unternehmen zu verankern. So schaffen Sie nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern optimieren auch interne Prozesse und steigern die betriebliche Effizienz – ein klarer Wettbewerbsvorteil in der heutigen Geschäftswelt.

  • Erstellung einer Datenübersicht: Listen Sie alle relevanten Dokumente auf und ordnen Sie sie nach den geltenden Aufbewahrungsfristen.
  • Einführung eines Löschkonzepts: Legen Sie fest, wann und wie Daten gelöscht werden, sobald die gesetzliche Frist abgelaufen ist.
  • Praxisbeispiele: Viele Unternehmen profitieren von regelmäßigen Checks und einer klaren Dokumentenverwaltung – so vermeiden Sie unnötige Lagerung und schaffen Platz für Neues.

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    5. Fazit

    Insgesamt zeigt sich, dass die Einhaltung der DSGVO und der Aufbewahrungsfristen essenziell ist, um langfristige Compliance und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Auch wenn das Bürokratieentlastungsgesetz auf den ersten Blick eine Erleichterung verspricht, bleibt ein strukturiertes Datenmanagement und ein durchdachtes Löschkonzept unabdingbar. 

    Mit klaren Regelungen, etwa der Reduzierung der Aufbewahrungsfrist von 10 auf 8 Jahre für bestimmte Dokumente, wird durch ein Löschkonzept eine klare Regelung im Unternehmen geschaffen. Durch regelmäßige mindestens jährliche Datenbereinigung und eine vorherige transparente Übersicht über alle relevanten Datenkategorien können Unternehmen ihre administrativen Aufwände senken, sondern auch das Risiko von Datenschutzverstößen minimieren. 

    Blicken Sie optimistisch in die Zukunft, nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die Umsetzung der DSGVO bietet und stellen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher auf – einfach, effizient und compliant.

    Sie haben Fragen zu diesem Thema oder wollen Ihr Unternehmen generell DSGVO-fit machen? Nehmen Sie einfach hier Kontakt mit uns auf!

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